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Rechtsanwalt Matthias Prinz: So löscht man Google Bewertungen und Kununu Bewertungen

Online-Bewertungen bringen einem Unternehmen eine Reihe von Vorteilen. Negative Beurteilungen können dem Geschäft aber auch nachhaltig schaden. Lässt sich etwas gegen unangemessene Rezensionen tun? Matthias Prinz hat sich als Rechtsanwalt darauf spezialisiert, negative, rechtswidrige Online-Bewertungen zu entfernen. In unserem Interview erzählt er, wer seine Mandanten sind und weshalb sie sich von bestimmten Bewertungen angegriffen fühlen. Er erklärt zudem, welche Inhalte für eine Löschung infrage kommen.

Internetbewertungen haben in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Für die Unternehmen sind sie praktisch. Sie können als Werbung – gleich wie Testimonials –  eingesetzt werden. Sie lenken die Aufmerksamkeit auf das Produkt oder die Dienstleistung und sorgen für eine bessere Position in den Suchergebnissen, erklärt Matthias Prinz. Zahlreiche Kunden stützen sich zudem bei ihren Kaufentscheidungen auf die vorhandenen Bewertungen. Sie gelten als glaubwürdige und authentische Erfahrungsberichte. Wo viel Licht ist, gibt es allerdings auch Schatten, weiß Rechtsanwalt Matthias Prinz. Denn negative Beurteilungen können das Vertrauen in das Unternehmen anhaltend stören. Mit einer konstruktiven Kritik wird man leben müssen. Sie kann letztlich sogar zu einer Verbesserung des Produkts, der Dienstleistung oder der Kommunikation mit dem Kunden führen. Was kann man aber tun, wenn die Rezension falsche Behauptungen oder gar Beschimpfungen enthält? Und wie soll man sich verhalten, wenn man hinter den negativen Bewertungen den Angriff eines Konkurrenten vermutet? 

„Meinungsfreiheit ist in unserer Gesellschaft ein hohes Gut“, sagt Rechtsanwalt Matthias Prinz, „doch es gibt dabei klare Regeln, die einzuhalten sind. Beschimpfungen, Lügen und unwahre Tatsachenbehauptungen muss man nicht hinnehmen. Fake-Bewertungen ohne Kundenkontakt verletzen den Unternehmer in seinem Unternehmerpersönlichkeitsrecht und sind daher rechtswidrig, führt Matthias Prinz weiter aus. Fake-Bewertungen von Konkurrenten sind ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.“ Mit seiner Kanzlei konzentriert sich Matthias Prinz auf die Entfernung unangemessener Online-Bewertungen. Matthias Prinz ist seit 2015 als Rechtsanwalt deutschlandweit tätig. Er gilt als ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des IT- und Medienrechts. Die Löschung rechtswidriger Bewertungen geschieht oft konfliktfrei über die Plattformbetreiber. Uns hat Matthias Prinz heute einen tieferen Einblick in seine Arbeit gegeben.

Matthias Prinz bei uns im Interview!

Herzlich willkommen im UnternehmerJournal, Matthias Prinz. Sie sind als Rechtsanwalt tätig. Auf welches Gebiet haben Sie sich spezialisiert? Und wer sind Ihre Mandanten?

Mit meiner Kanzlei habe ich mich ganz darauf ausgerichtet, rechtswidrige, negative Internetbewertungen zu entfernen. Die Mandanten der Kanzlei sind vor allem Unternehmen wie beispielsweise Autohändler, Bauunternehmer oder Immobilienverwalter sowie Ärzte, Zahnärzte und ähnliche Berufsgruppen. Es geht im Grunde um alle, die online Bewertungen bekommen. Sie wenden sich an die Kanzlei, weil bestimmte Bewertungen ihre Reputation beeinträchtigen.

Diese Bewertungen können die Reputation von Unternehmen schädigen

Über welche Inhalte sprechen wir denn, wenn Sie sagen, sie können die Reputation sogar schädigen? Könnten Sie das an einem Beispiel näher erläutern?

Das ist unterschiedlich. In den meisten Fällen liegen geschäftsschädigende Äußerungen vor. Nehmen wir als Beispiel einen Arzt, dem in einer Bewertung ein Behandlungsfehler vorgeworfen wird. Mit der Konsequenz, dass potenzielle Patienten, die so etwas lesen, den Arzt meiden werden. Die Meinungsfreiheit erlaubt natürlich Kritik, auch wenn diese beißend oder schmerzhaft ist. Ob ein behaupteter Behandlungsfehler vorliegt, wird sich oft als Tatsachenbehauptung qualifizieren lassen. Und diese Behauptung muss dann wahr sein. Andernfalls ist diese Aussage rechtswidrig. 

Natürlich können negative Bewertungen auch so weit gehen, dass sie über den beruflichen Rahmen hinaus Konsequenzen haben. Wird einem Immobilienmakler beispielsweise während eines Besichtigungstermins sexuelle Belästigung vorgeworfen, betrifft das sein komplettes Privatleben, vielleicht sogar seine Familie und Freunde. Eine Bewertung kann am Ende also das Leben eines Menschen zerstören. Das ist aber ein sehr drastisches Beispiel, das eher die Ausnahme bleibt. In den meisten Fällen geht es darum, die Löschung einer Bewertung beim Plattformbetreiber durchzusetzen.

„Teilweise haben wir es hierbei mit Fake-Bewertungen zu tun. Da werden inzwischen regelrechte Angriffe gefahren.“

Rache-Bewertungen sind aber leider auch keine Seltenheit. Das Internet hat eben seine Schattenseiten. Wir müssen uns bemühen, die Auswüchse unter Kontrolle zu halten. In jedem Fall können meine Mandanten von mir die volle Unterstützung erwarten. Ich veranlasse alle rechtlich gebotenen Schritte.

Matthias Prinz rät: Frühzeitig einen Rechtsanwalt aufsuchen

Zu welchem Zeitpunkt nehmen Ihre Mandanten Kontakt zu Ihnen auf? Ist das Kind zu dem Zeitpunkt schon in den Brunnen gefallen? 

Sie kommen in der Regel zum genau richtigen Zeitpunkt. Es gab eine negative Bewertung, die sie als unangemessen empfinden. Aus diesem Grund sehen sie sich nach Hilfe um. Einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, ist in diesem Fall eine gute Idee, weil ein Laie schwer einschätzen kann, ob sich die Bewertung entfernen lässt. Manchmal kommt es aber auch vor, dass sich eine Situation hochschaukelt. Da steht plötzlich eine negative Bewertung, die der Betroffene als unangemessen empfindet. Er schreibt dann einen Kommentar dazu, in dem steht, dass die Behauptungen gar nicht stimmen. Im Anschluss geht es öffentlich hin und her. Es sind Emotionen im Spiel und die sollte man möglichst raushalten. Ein rationales Vorgehen ist der bessere Ansatz. Der Weg über den Rechtsanwalt schont deshalb die Nerven und führt schnell zum Erfolg. Eine Löschung lässt sich bei problematischen Inhalten leicht durchsetzen.

Matthias Prinz

Die Herangehensweise von Matthias Prinz

Wie sieht Ihre Herangehensweise bei einer möglichen Löschung aus?

Wenn ein Mandant mit einer Vielzahl von negativen Bewertungen auf mich zukommt, dann schaue ich mir alle einzeln an und prüfe, welche sich löschen lassen. Die Prüfung dreht sich um eine eventuelle Rechtswidrigkeit der Äußerungen oder darum, dass sie mit den Richtlinien der Plattformbetreiber nicht konform gehen. Mit dieser Herangehensweise bin ich sehr erfolgreich. Mehr als neunzig Prozent der hier angegriffenen Bewertungen werden meist schnell entfernt. Wenn es sich allerdings um besonders schwerwiegende Fälle handelt, gehe ich auch mit Strafanzeigen und der Durchsetzung von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen entschieden gegen den Verfasser vor. Oft muss in solchen Fällen im Vorfeld die Preisgabe der Identität des Verfassers rechtlich erzwungen werden.

Da wären wir dann wieder bei dem fiktiven Arzt, dem ein Behandlungsfehler vorgeworfen wird, oder dem fiktiven Mitarbeiter einer Immobilienfirma, den man der sexuellen Belästigung beschuldigt. In diesen Fällen wird man anstreben, gerichtlich gegen den Rezensenten vorzugehen. Die große Masse der Bewertungen lässt sich schnell und ohne Streit entfernen. Das macht das Angebot meiner Kanzlei für Unternehmen und Freiberufler dann auch besonders interessant.

Wenn die Meinungsfreiheit mit den Persönlichkeitsrechten im Konflikt steht

Können Sie uns die rechtlichen Grundlagen für die Entfernung einer Internetbewertung beschreiben?

Wir bewegen uns auf einem Feld, auf dem die Meinungsfreiheit mit den Persönlichkeitsrechten ringt. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, sie gibt aber nicht das Recht, zu diffamieren. Zudem unterscheiden wir zwischen Werturteil und Tatsachenbehauptung. Ein Werturteil gibt eine subjektive Ansicht wieder, während sich eine Tatsachenbehauptung objektiv als wahr oder falsch einstufen lässt. Eine Bewertung, die ein Werturteil wiedergibt und dabei die Persönlichkeitsrechte des Bewerteten nicht verletzt, ist also erlaubt. Eine falsche Tatsachenbehauptung dagegen nicht.

„Bei der Prüfung eines Falles führt die rechtliche Konstellation manchmal schnell zu einem eindeutigen Ergebnis, manchmal ist es aber auch ziemlich kompliziert.“

Nicht nur, um gegen Rezensenten außergerichtlich oder gerichtlich vorzugehen, sondern um den Streit möglichst nicht in die Öffentlichkeit zu tragen, einer Löschung entgegenstehende Einlassungen zu vermeiden, keine Privatgeheimnisse oder andere personenbezogene Daten ohne Not preiszugeben, empfiehlt sich ein Rechtsanwalt.

Matthias Prinz erklärt warum eine Zusammenarbeit durchaus regelmäßig stattfinden kann

Setzen Sie dabei auf eine langfristige Zusammenarbeit mit Ihren Mandanten?

Meine Mandanten kommen einfach zu mir, wenn sie ein Problem mit einer Bewertung haben. Da ich gute Arbeit leiste, empfehlen sie mich auch gern weiter und nehmen meine Dienstleistung beim nächsten Mal wieder in Anspruch. In diesem Sinne könnte man also sagen, dass es eine regelmäßige Zusammenarbeit mit den Mandanten gibt. 

Matthias Prinz

Worauf sollte man achten, wenn man sich im Fall einer negativen Bewertung einen Rechtsanwalt sucht?

Es ist sicherlich sinnvoll, einen Rechtsanwalt zu engagieren. Mit einer umfangreichen Erfahrung kommt man natürlich schneller und sicherer ans Ziel. Da das Thema unangemessene Bewertungen immer mehr an Bedeutung gewinnt, wird es von vielen Kanzleien nebenher angeboten. Das halte ich für keine ideale Lösung, weil es doch eine Menge an spezifischem Wissen und viel Erfahrung erfordert. Ich würde ja auch nicht plötzlich beschließen, ab nächster Woche zusätzlich Fälle im Verkehrsrecht zu übernehmen. Ich selbst beschäftige mich seit mehr als drei Jahren fast ausschließlich mit dieser Thematik. Zunächst parallel zu meiner Arbeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter, seit November letzten Jahres hauptberuflich. 

Wie Matthias Prinz zu seinem Fachgebiet kam

Wie kommt man als Rechtsanwalt zu einem Thema, das sehr eng mit dem Internet verknüpft ist?

Neben Rechtswissenschaften habe ich Wirtschaftsinformatik an der Technischen Universität München studiert und mit einem Bachelor abgeschlossen. Im Studium der Rechtswissenschaften habe ich mich auf das IT- und Medienrecht konzentriert. In meiner Kanzlei habe ich im Übrigen eine eigene Software eingeführt, die mir dabei hilft, den Service zu verbessern. Gleichzeitig lässt sich durch die Nutzung dieser Software der Arbeitsaufwand verringern und eine hohe Qualität sicherstellen.

Digitalisierung ist für mich also auch außerhalb rechtlicher Fragen keine Nebensache. Dazu kommt, dass wir mit dem gesamten Rechtswesen in einer digitalen Umbruchphase stecken. Es ist eine lange Phase, weil es in einem traditionellen Bereich mit allem ein wenig länger dauert. Wir haben es inzwischen mit einer beginnenden Automatisierung juristischer Geschäftsprozesse zu tun. „Flightright“ hat es bei der Durchsetzung von Fluggastrechten vorgemacht und ich sehe auch gute Möglichkeiten bei der IT-gestützten Verbesserung des Services bei der Rechtsberatung um negative Internetbewertungen.

Sie sehen also zahlreiche Vorteile in der Digitalisierung für Rechtsanwälte?  

Auf jeden Fall. Es ermöglicht darüber hinaus auch unsere flexible Arbeitsweise. Ich habe beispielsweise ein schönes Büro am Rheinufer in Mainz, doch ich arbeite auch gelegentlich von zu Hause aus. Im Büro freue ich mich natürlich über den Besuch von Mandanten, wobei ein Besuch für die meisten Mandanten überhaupt nicht nötig ist. Die gesamte Kommunikation läuft über Videocalls, E-Mails oder WhatsApp.

„Meine Mandanten müssen nicht bei mir am Konferenztisch sitzen, um die Strategie zu besprechen.“

Aus diesem Grund kann ich meine Dienstleistung auch deutschlandweit anbieten. Der „Gang zum Rechtsanwalt“ hat mit der Realität immer weniger zu tun. Der Spruch wird mit Sicherheit in vielen Rechtsgebieten bald nur noch als Metapher verstanden werden.

Von der Affinität für Technik und Recht bis zur Kanzlei am Winterhafen in Mainz

Matthias Prinz, sie haben eben schon einiges zu Ihrem Hintergrund angedeutet. Wir wollen es an dieser Stelle noch einmal ganz genau wissen.

Ich habe mich als Teenager sehr für Technik und im Besonderen für Computer interessiert. Beim Studienfach habe ich mich zunächst für Wirtschaftsinformatik entschieden, weil es mir sinnvoll erschien, das Technische mit dem Wirtschaftlichen zu verbinden. Als ich nach dem Abschluss mein Jurastudium begonnen habe, war mir klar, dass ich meinen Schwerpunkt auf IT- und Medienrecht setzen werde. Es ist eben genau die Schnittstelle zwischen Technik, Wirtschaft und den Nutzern. Mein Referendariat habe ich dann in einer internationalen Wirtschaftskanzlei im Bereich IT-Recht absolviert.

Seit 2015 bin ich Rechtsanwalt. Gleichzeitig war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der TU Darmstadt tätig. In diesem Rahmen habe ich übrigens eine juristische Gesetzes- und Urteils-App entwickelt, die man bis heute kostenlos im App Store herunterladen kann. Ich glaube, es sind bisher fast 100.000 Downloads erfolgt. Ebenfalls habe ich eine weitere App speziell für Rechtsanwälte mit einem Geschäftspartner entwickelt. Diese läuft über ein Abo-Modell und versorgt mittlerweile über 1.000 Rechtsanwälte.

Matthias Prinz

Für Matthias Prinz ist die Spezialisierung ideal

Später war ich dann Wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für Softwarerecht, Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz sowie Lehrbeauftragter an der Hochschule Landshut für Wirtschaftsrecht und habe als Mitautor ein Lehrbuch zum IT-Recht verfasst. Es ist immer spannend, an einer Universität zu arbeiten, aber letztlich wollte ich mich doch lieber ganz auf meine anwaltliche Tätigkeit konzentrieren. Also habe ich mich mit dem Entfernen von Bewertungen noch einmal intensiv befasst und Prozesse eingeführt, die einen reibungslosen Ablauf garantieren. Wir bieten damit nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch einen exzellenten Service.

Für mich selbst ist die Spezialisierung ideal. Ich arbeite auf einem Gebiet, das mich juristisch interessiert und das sich ausgezeichnet mithilfe von Software strukturierter bearbeiten lässt. Erst kürzlich wurde ich außerdem vom Anwaltsblatt, einem renommierten und dem größten Fachmagazin für Anwälte und Anwältinnen, für ein Porträt angefragt. Im Januar 2022 erschien ich dann auf dem Titelblatt des Magazins und mein Porträt ist in dieser Ausgabe zu lesen. 

Kompetente Partner für die Zukunft 

Wie sehen Sie die Entwicklung in Ihrem Fachgebiet?

Der Markt wächst in unserem Bereich beständig. Zudem ist durchaus eine zunehmende Professionalisierung zu erkennen. Internetbewertungen haben heute eine größere Bedeutung als noch vor einigen Jahren. Das liegt daran, dass inzwischen ein großer Teil der Geschäfte über das Internet angebahnt oder abgeschlossen wird. Jedenfalls informiert man sich im Internet über die Geschäftspartner, Dienstleister oder Unternehmen und entscheidet, ob diese vertrauenswürdig sind. Mit der Corona-Pandemie hat sich dieser Trend verstärkt. Besonders Premiumkunden ist das Vertrauen und die Leistung oft wichtiger, als der absolut günstigste Preis.

Möchte man gute Kunden ansprechen, sollte man sich auch mit dem Thema Internetbewertungen befassen oder einen entsprechenden (Rechts-)berater engagieren. Wer nicht auf seinen Ruf im Internet achtet, verliert Umsatz oder lässt Umsatz „links liegen“. Auf der anderen Seite zieht das Interesse an der Dienstleistung auch eine Reihe unseriöser Angebote nach sich. Es gibt dubiose Dienstleister mit Sitz in Zypern. Mandanten haben erzählt, dass diese Firmen ihnen immer dann ihren Service anbieten, wenn einige Tage zuvor Fake-Bewertungen bei ihnen erschienen sind. Insgesamt sehe ich die Entwicklung aber nicht negativ.

„Es gibt einen großen Bedarf und die seriöse Konkurrenz belebt das Geschäft.“

Matthias Prinz über die Zukunft seiner Kanzlei

Und wie soll es mit Ihrer Kanzlei weitergehen? 

Seit dem Bezug der neuen Kanzleiräumlichkeiten am Winterhafen in Mainz wächst die Kanzlei in hohem Tempo. Ich bin für die Zukunft sehr positiv gestimmt, da die Nachfrage groß ist. Jeden Monat kommen zu den bereits über 200 betreuten Unternehmen mehr neue Mandanten hinzu. Wir nehmen uns ihrer Sorgen an und verstehen uns als kompetenter Partner, der sie gerne über Jahre hinweg berät und ihre rechtlichen Anlegen bei Reputationsproblemen im Internet konsequent vertritt. In Zukunft wird die Kanzlei weiter wachsen und wir werden unser Bestes tun, noch vielen weiteren Mandanten mit guter Betreuung zur Seite zu stehen. Denn nur mit der Dienstleistung zufriedene Mandanten sind gute Mandanten. Darüber hinaus ist mir wichtig, dass mein Team weiter wächst. Besonders positiv empfinden meine Mitarbeiter es, den Fortschritt der Kanzlei mitzugestalten. Sie arbeiten außerdem in einem Umfeld, in dem auch persönlicher Fortschritt möglich ist. Darauf lege ich großen Wert. 

Nicht zuletzt begreifen wir Informationstechnologie und das Internet als riesige Chance. Einerseits können wir durch eigene Software die Prozesse und Abläufe verbessern, zum anderen werden im Internet immer mehr Marktanteile verteilt. Hier helfen wir den Mandanten beim Wachstum und der Gewinnung neuer Mitarbeiter, in dem wir dazu beitragen, dass die Reputation im Internet bestmöglich geschützt ist.

Sie wollen negative Internetbewertungen gelöscht haben und sich in Zukunft nicht mehr darüber ärgern müssen?
Dann melden Sie sich bei Matthias Prinz und buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch!

Hier klicken, um zur Webseite von Matthias Prinz zu gelangen.

Geschrieben von

Samuel Altersberger ist Redakteur beim UnternehmerJournal. Vor seiner Arbeit beim DCF Verlag war er bereits sechs Jahre als freier Autor tätig und hat während dieser Zeit auch in der Marketing Branche gearbeitet.

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