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So gründen Sie eine Investmentfirma

Die Gründung einer Investmentfirma unterliegt vielen rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir geben hier einen kurzen Einblick in die Eigenschaften einer Investmentfirma und was Sie benötigen, um selbst zu gründen.

Was ist eine Investmentfirma überhaupt? Die Bezeichnung wird als Synonym für eine Investmentgesellschaft verwendet. Eine Investmentgesellschaft gehört gemäß dem Kreditwesengesetz zu den Finanzdienstleistungsinstituten. Finanzdienstleistungsinstitute sind Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und die keine Kreditinstitute sind, definiert es das Kreditwesengesetz. Gewerbliche Finanzdienstleister verwalten und handeln mit Wertpapieren, Investmentfonds, Forderungen, Devisen und Derivaten.

Die Arten von Investmentfirmen

Es wird zwischen drei grundlegenden Arten von Kapitalanlageunternehmen unterschieden:

1. Finanzdienstleister, deren Angebot auf Vermittlungstätigkeiten beschränkt ist

2. Finanzdienstleister, deren Tätigkeiten die Annahme von Kundenkapital einschließt

3. Finanzdienstleister, deren Tätigkeiten die Annahme von Kundenkapital und Vermögensverwaltung einschließen

Die Voraussetzungen

Die Gründung einer Investmentgesellschaft bringt eine Reihe von Anforderungen mit sich. Wenn Sie eine Investmentfirma gründen, die sich nicht nur auf Vermittlungstätigkeiten beschränkt, ist zunächst die Zulassung der Aufsichtsbehörde einzuholen. Dafür ist ein Hochschulabschluss im Bereich Finanzen und Investment Grundvoraussetzung. Ebenso müssen die Inhaber ihre fachliche Eignung nachweisen. Deshalb sollte für eine behördliche Zulassung eine einschlägige Berufserfahrung auf Führungsebene vorliegen.

Darüber hinaus müssen die Geschäftsleiter angegeben werden und es muss ein Nachweis erfolgen, dass die für den Betrieb erforderlichen Mittel vorhanden sind. Zudem ist ein Nachweis der Zuverlässigkeit der Antragsteller zu erbringen. Dazu gehört beispielsweise die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und ein Auszug aus dem Bundeszentralregister. Außerdem muss der Businessplan vorgelegt werden, der die Art der geplanten Geschäfte sowie den organisatorischen Aufbau und die geplanten internen Kontrollverfahren des Instituts festhält.

Die Rechtsform

Was die Rechtsform betrifft, darf eine Investmentgesellschaft grundsätzlich keine beliebige Rechtsform aufweisen. Deutsche Investmentgesellschaften werden häufig als GmbH gegründet, jedoch kann jede denkbare Rechtsform gewählt werden. Nach deutschem Recht werden häufig eine GmbH oder AG als Kapitalanlagegesellschaft gegründet.

Geschrieben von

Gurpinder Sekhon ist Bachelor of Arts in Global Trade Management und als Junior-Redakteurin zuständig für hochwertigen Content im UnternehmerJournal.

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