Das private ETF-Depot ist für Unternehmer oft der erste Schritt in Richtung Vermögensaufbau. Die Lösung ist unkompliziert, transparent und jederzeit verfügbar. Was dabei selten hinterfragt wird, ist die steuerliche Reihenfolge: Bevor investiert werden kann, muss das Kapital als Gehalt entnommen und persönlich versteuert werden. Dadurch schrumpft der tatsächlich investierbare Betrag. Auf den ersten Blick fällt das kaum ins Gewicht. Über Jahre hinweg summiert sich dieser Effekt jedoch deutlich. Gleichzeitig fehlt Unternehmern jede gesetzliche Absicherung im Alter. Wer Vermögensaufbau und Altersvorsorge ausschließlich privat organisiert, setzt auf eine Struktur, die zwar flexibel ist, aber nicht konsequent an die eigene Unternehmensstruktur angepasst ist. „Die meisten unterschätzen, wie stark sich die Vorbesteuerung auf den langfristigen Kapitalaufbau auswirkt“, sagt Sebastian Ohligschläger von Ohligschläger Consulting. Wird diese Weichenstellung nicht frühzeitig geprüft, lassen sich spätere Korrekturen nur noch eingeschränkt umsetzen.
Sebastian Ohligschläger, Gründer von Ohligschläger Consulting, hat sich auf die Beratung beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände spezialisiert. Sein Fokus liegt auf strukturierten Versorgungslösungen innerhalb von Kapitalgesellschaften, die steuerlich sauber aufgesetzt und gemeinsam mit dem jeweiligen Steuerberater abgestimmt werden. Im Kern geht es darum, Vermögensaufbau nicht als rein private Entscheidung zu behandeln, sondern als Bestandteil der Unternehmensstruktur zu verstehen. Investitionen in ETFs lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen auf Unternehmensebene abbilden und strategisch einbinden. „Sobald Altersvorsorge als unternehmerische Entscheidung verstanden wird, verschiebt sich der Blick von der Produktwahl hin zur Struktur“, erklärt Ohligschläger. Die folgenden Abschnitte zeigen, worauf es dabei in der Praxis ankommt und welche Erfahrungen sich aus der Zusammenarbeit mit Geschäftsführern ableiten lassen.
Sebastian Ohligschläger von Ohligschläger Consulting über den steuerlichen Unterschied: privat investieren oder über die GmbH?
Der zentrale Unterschied liegt nicht im ETF selbst, sondern in der Struktur, über die investiert wird. Wer privat investiert, muss sich das Kapital zunächst als Gehalt auszahlen. Dieses Gehalt unterliegt der persönlichen Einkommensteuer, bevor es angelegt werden kann. Der tatsächlich investierbare Betrag reduziert sich dadurch unmittelbar. Wird der Vermögensaufbau dagegen über eine geeignete Versorgungsstruktur innerhalb der GmbH abgebildet, trägt die Gesellschaft die Beiträge. Diese können als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Das Kapital wird somit nicht vorab auf Ebene des Geschäftsführers versteuert, sondern zunächst innerhalb der Unternehmensstruktur eingesetzt, ist aber insolvenzgeschützt und gehört ab dem ersten investierten Euro sofort und unwiderruflich dem Geschäftsführer als versorgter Person.

Die Besteuerung verschiebt sich zeitlich nach hinten. Erst in der Auszahlungsphase unterliegen die Leistungen der persönlichen Einkommensteuer, wenn der Unternehmer kein Gehalt mehr bezieht. Entscheidend ist damit weniger die Auswahl des Produkts als die Frage, in welcher Struktur investiert wird. „Der Fehler liegt selten im Investment selbst, sondern in der steuerlichen Reihenfolge. Wer erst privat versteuert und dann investiert, nutzt seine unternehmerische Struktur nicht aus“, erläutert Sebastian Ohligschläger von Ohligschläger Consulting. Damit entsteht kein steuerfreier Raum, sondern eine andere Reihenfolge der Besteuerung. Genau diese Reihenfolge kann über lange Zeiträume einen spürbaren Unterschied machen.
Voraussetzungen und Grenzen: Was vor der Umsetzung geklärt werden muss
Nicht jede Unternehmensstruktur eignet sich automatisch für eine solche Lösung. Voraussetzung ist eine Kapitalgesellschaft, etwa eine GmbH oder AG. Zudem müssen bestimmte zeitliche Kriterien erfüllt sein. In der Praxis bedeutet das: Die Gesellschaft muss seit mindestens fünf Jahren bestehen, und der Geschäftsführer muss seit mindestens drei Jahren bestellt sein. Diese Wartezeiten sind Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung. Darüber hinaus muss jede Versorgungszusage einem sogenannten Fremdvergleich standhalten. Führt das Finanzamt eine Betriebsprüfung durch, wird geprüft, ob die vereinbarten Leistungen auch einem sozialversicherungspflichtig angestelltem Geschäftsführer gewährt würden.
„Entscheidend ist, dass keine Überversorgung entsteht. Die zugesagten Beiträge und späteren Leistungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Gehalt stehen“, hebt Sebastian Ohligschläger hervor.
Als praxisnahe Orientierung gilt häufig ein Anteil von bis zu 25 Prozent des Bruttogehalts als unkritischer Rahmen. Höhere Beiträge sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen, erfordern jedoch eine sorgfältige Einzelfallprüfung. In solchen Fällen wird mit Szenarien gearbeitet, um die langfristigen Auswirkungen auf Steuerbelastung und Gesamtvermögen realistisch zu bewerten. Die Abstimmung mit dem Steuerberater ist in diesen Fällen zentral. Er prüft die steuerliche Zulässigkeit und stellt sicher, dass die gewählte Struktur formal und inhaltlich korrekt umgesetzt wird.
Sebastian Ohligschläger von Ohligschläger Consulting über Gestaltungsspielräume und praktische Umsetzung
Für die Umsetzung stehen unterschiedliche Durchführungswege zur Verfügung. Einige Varianten sind vergleichsweise unkompliziert strukturiert und werden von Steuerberatern routiniert begleitet. Andere Modelle, etwa wertpapiergebundene Pensionszusagen, sind bilanziell anspruchsvoller und erfordern eine intensivere Abstimmung. Sie können sinnvoll sein, bringen jedoch zusätzlichen administrativen Aufwand mit sich und sollten bewusst gewählt werden. Die Beiträge können zudem an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst oder zeitweise reduziert werden. Gerade für Unternehmer ist diese Flexibilität ein entscheidender Faktor.

Auch die Auszahlungsphase bietet Gestaltungsspielraum. Neben einer klassischen Rentenlösung sind Kapitalauszahlungen, gestaffelte Entnahmen oder Mischformen möglich. Da die Besteuerung erst in dieser Phase erfolgt, lässt sich die persönliche Steuerbelastung im Ruhestand planen und in die Gesamtstrategie einordnen. In vielen Fällen fällt der effektive Steuersatz dann anders aus als während der aktiven Unternehmerjahre, insbesondere wenn unterschiedliche Steuerarten, wie Einkommens- und Kapitalertragsteuer sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.
„Wichtig ist, die Versorgung nicht isoliert zu betrachten. Sie ist ein Baustein innerhalb des gesamten Vermögensgefüges, zu dem häufig auch private Depots, Immobilien, Beteiligungen oder eine Holdingstruktur gehören“, betont Ohligschläger von Ohligschläger Consulting. Ziel ist kein einseitiger Schwerpunkt, sondern eine ausgewogene Struktur. Ist die Lösung einmal sauber eingerichtet, bleibt der laufende Aufwand überschaubar. Nach der Abstimmung mit Steuerberater und Buchhaltung erfolgt die weitere Verwaltung weitgehend im Hintergrund.
Fazit
Der Einsatz von ETFs innerhalb einer geeigneten Versorgungsstruktur ist kein Produktwechsel, sondern eine Strukturentscheidung. Wer die unternehmerische Ebene in den Vermögensaufbau einbezieht, erweitert seinen Handlungsspielraum, ohne neue Risiken einzugehen. Entscheidend sind klare Voraussetzungen, eine realistische Beitragsgestaltung und die saubere Abstimmung mit dem Steuerberater. In dieser Kombination wird die GmbH zu einem integralen Bestandteil der eigenen Altersvorsorge.
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Anne Kläs hat einen Master of Education in Französisch und Religion, ist Expertin für hochwertigen Content und beim Gewinnermagazin für das Führen von Unternehmer-Interviews verantwortlich.


