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Eine Limited gründen: Das bringt die Rechtsform Ihrem Unternehmen

Eine Limited zu gründen, ist für viele deutsche Gründer eine beliebte Alternative. Ihr Aufbau scheint einfacher und kostengünstiger als der anderer Rechtsformen. Doch welche Vor- und Nachteile bietet die Gründung einer Limited wirklich und wie läuft sie ab?

Die Limited ist eine Rechtsform aus dem Vereinigten Königreich. Allerdings nutzen auch deutsche Gründer die Rechtsform „private company limited by shares“. Einige Zeit stellte die Rechtsform die einzige Möglichkeit dar, um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem sehr geringen Startkapital zu gründen. Mit der Einführung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft im Jahr 2008, hat es an Bedeutung verloren, eine Limited zu gründen.

Eine Limited gründen – das muss beachtet werden

Eine Limited zu gründen hat zunächst eine Anmeldung des Unternehmens bei dem englischen Unternehmensregister zu erfolgen. Die Voraussetzung dafür ist, dass eine Büroadresse in England gegeben ist. Befindet sich der Firmensitz oder Niederlassungen der Limited in Deutschland, gibt es zusätzliche Anmeldepflichten, wie die Handelsregisteranmeldung mit einer notariellen Beglaubigung und die Gewerbeanmeldung. Für den Firmennamen gibt es bei dieser Rechtsform nur die Vorgabe, dass der Name das Wort limited enthält.

Folgende Punkte sind zu beachten, wenn man eine Limited gründen möchte:

  1.   Die Wahl des Firmennamens mit dem Zusatz „Limited“ oder „Ltd.“.
  2.   Die Wahl eines Satzungssitzes innerhalb des Vereinigten Königreichs. Wichtig ist, dass die Limited in England postalisch erreichbar ist.
  3.   Die Festlegung der einzelnen Organe der Gesellschaft. Dazu gehören zunächst der Geschäftsführer, die Gesellschafter und ein Company Secretary. Bei einem Jahresumsatz über 1 Mio. Pfund oder einer Bilanzsumme über 1,4 Mio. Pfund kommt zusätzlich die Position des „auditor“ hinzu. Er übernimmt die Rollte des Wirtschaftsprüfers.
  4.   Die Zahlung des Gesellschaftskapitals und der Einlagen bzw. die Einbringung von Sacheinlagen.
  5.   Anmeldung der Limited im Gesellschaftsregister in Cardiff, Edinburgh oder Belfast. Hierfür müssen Sie die Gründungsurkunde, die dem deutschen Gesellschaftsvertrag gleichzusetzen ist, sowie die Gesellschaftssatzung einreichen.
  6.   Falls nötig: Die Eröffnung einer Niederlassung in Deutschland. Die Niederlassung muss im deutschen Handelsregister eingetragen werden.

Aufbau und Pflichten

Die Organe der Limited umfassen den Direktor, die Gesellschafterversammlung und eine Company Secretary. Es gibt kein gesetzlich gefordertes Mindestkapital, wenn man eine Limited gründen möchte. Das bedeutet, man kann ab 1 Pfund Stammkapital eine Limited gründen. In der Praxis wird empfohlen, mindestens 100 Britische Pfund einzuzahlen, um die Kosten der Gründung abzudecken. Diese Stammeinlage der Gesellschaft darf nicht ausgeschüttet werden.

Die Jahresabschlüsse einer Limited sind nach englischem Recht zu erstellen. Bei einer Limited, die ausschließlich in Deutschland tätig ist, müssen die Steuern in Deutschland gezahlt werden.

Bei der Limited ist die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Nur in Ausnahmefällen kann es zu der unbeschränkten Haftung mit dem Privatvermögen des Vorstands kommen. Solche Fälle sind zum Beispiel Straftaten und schwere Pflichtverletzungen.

Limited gründen

Vor- und Nachteile einer Limited

Vorteile:

Geringe Voraussetzungen:

Wenn man eine Limited gründen möchte, besteht der erste Vorteil darin, dass es kein gesetzlich festgelegtes Mindestkapital für die Gründung gibt. Die Gründung kann also mit einem Pfund erfolgen. Im Vergleich zu anderen Rechtsformen, wie zum Beispiel der GmbH mit einem Mindestkapital von 25.000 Euro, ist das ein enormer Vorteil.

Schneller Ablauf:

Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist die kurze Gründungsdauer. Wenn man eine Limited gründen möchte, werden dafür normalerweise nur bis zu zehn Werktage angesetzt.

Haftung, wenn man eine Limited gründen möchte:

Bei der Limited beschränkt sich die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann es zu der unbeschränkten Haftung mit dem Privatvermögen des Vorstands kommen.

Nachteile:

Sprach- und Rechtsbarrieren:

Wenn man eine Limited gründen möchte, muss der Gesellschaftsvertrag auf englischer Sprache sein und nach englischem Recht geschlossen sein. Das führt meist dazu, dass Gründer eine Rechtberatung hinzuziehen müssen.  Außerdem muss bei der Gründung einer Niederlassung in Deutschland stets ein Spagat zwischen dem deutschen und dem englischen Rechtssystem gemacht werden.

Geringe Kreditwürdigkeit:

Viele Gründer zahlen nur geringe Stammeinlagen ein, da es hierfür keine gesetzlichen Vorgaben gibt. Das kann sich negativ auf die Kreditwürdigkeit der Gesellschaft gegenüber Kreditinstituten und Lieferanten auswirken.

Strenge Ahndung von Pflichtverstößen, wenn man eine Limited gründen möchte:

Die Publikation des Jahresabschlusses und Geschäftsberichtes einer Limited muss auf Englisch erfolgen. Verstöße gegen die Unternehmenspflichten werden mit hohen Geldstrafen und in besonderen Fällen sogar mit der Löschung aus dem Register bestraft.

Geschrieben von

Gurpinder Sekhon ist Bachelor of Arts in Global Trade Management und als Junior-Redakteurin zuständig für hochwertigen Content im UnternehmerJournal.

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