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Betriebsrente in der Analyse: Darauf müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten

Was lange Zeit selbstverständlich war, steht heute für viele von uns auf der Kippe: finanzielle Unabhängigkeit im Alter. Um sie sich in Eigenregie zu sichern, setzen immer mehr Menschen auf die betriebliche Altersvorsorge, auch Betriebsrente genannt. Doch was ist dabei zu beachten und welcher ihrer Durchführungswege eignet sich am besten, um ein ausreichendes Kapital aufzubauen?

Betriebsrente

Lange Zeit konnten wir uns darauf verlassen, im Alter von einer angemessenen Rente sorgenfrei leben zu können. Mittlerweile stehen sinkenden Bezügen jedoch rasant steigende Lebenshaltungskosten gegenüber. Die Folge: In vielen Fällen reicht die gesetzliche Rente nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten – oder überhaupt alle Fixkosten decken zu können. Kein Wunder also, dass sich immer mehr Menschen nach alternativen Lösungen umsehen, um auch nach dem Ende ihrer beruflichen Laufbahn finanziell abgesichert zu sein. Dabei stoßen sie schnell auf die Möglichkeit der Betriebsrente.

Da sie die Chancen und Besonderheiten der Betriebsrente allerdings oft nicht kennen, schöpfen viele Arbeitnehmer ihr Potenzial nicht vollständig aus – oder verzichten sogar ganz auf sie“, erklärt Dieter Homburg. Als Inhaber des Fachzentrums Finanzen und Bestsellerautor des Buches „Altersvorsorge für Dummies“ kennt er die verschiedenen Formen der betrieblichen Altersvorsorge sowie deren Vorzüge und weiß: Wer sich auf diese Weise ein finanzielles Polster aufbauen will, sollte die Angebote seines Arbeitgebers genau unter die Lupe nehmen. In diesem Ratgeber stellt Dieter Homburg die wichtigsten Merkmale der Betriebsrente sowie ihre fünf Durchführungswege vor und verrät, wie dabei jeder die passende Möglichkeit zum Vermögensaufbau fürs Alter findet.

Was hat es mit der Betriebsrente eigentlich auf sich?

Sich um eine Betriebsrente zu bemühen, bedeutet nicht nur, den eigenen Chef um mehr Geld zu bitten. Im erweiterten Sinne handelt es sich dabei vielmehr um eine vorausschauende Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung, die von Arbeitgebern in vielen Fällen nicht nur befürwortet, sondern auch unterstützt wird. Und damit nicht genug: Auch der Staat fördert die Betriebsrente durch entsprechende Subventionen. Doch wie genau lässt sich damit ein finanzielles Polster fürs Alter aufbauen?

Grundsätzlich können Arbeitnehmer auf diese Weise Versorgungsleistungen generieren, indem sie einen Teil ihres Lohns in einen Sparvertrag einzahlen lassen. Ihre Arbeitgeber unterstützen dies durch einen Beitragszuschuss in Höhe von mindestens 15 Prozent. Zwar besteht bereits seit 2002 ein gesetzlicher Anspruch auf eine Betriebsrente – und für Unternehmen damit gewissermaßen ein Zwang, entsprechenden Wünschen ihrer Mitarbeiter nachzukommen. In der Regel bringt das allerdings auch für Arbeitgeber keine Nachteile mit sich. Im Gegenteil: Genau wie Arbeitnehmer sparen auch sie sich die sonst fälligen Sozialabgaben an den Staat. Darüber hinaus werden sie so ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihrem Personal gerecht und stärken durch eine Betriebsrente ihre Mitarbeiterbindung.

Wie die Betriebsrente im Detail umgesetzt wird, hängt vor allem vom jeweiligen Unternehmen ab. Wer sich für diese Form des Vermögensaufbaus fürs Alter interessiert, sollte sich daher frühzeitig und ausführlich mit den Angeboten seines Arbeitgebers auseinandersetzen. Zu beachten ist außerdem, dass die dadurch generierten Versorgungsleistungen nicht nur als finanzielles Polster für die Zeit nach dem Ende der beruflichen Karriere dienen – sie stellen außerdem eine Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit dar.

Wann die Betriebsrente sowohl durchführbar als auch rentabel ist

Zunächst sollten Interessenten klären, ob die Betriebsrente in ihrem individuellen Fall überhaupt möglich ist. Denn der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit zwar für Menschen in den unterschiedlichsten beruflichen Situationen geschaffen, dennoch sind diverse Einschränkungen zu berücksichtigen: Demnach kommt sie vor allem für sozialversicherungspflichtig angestellte Arbeitnehmer infrage.

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Doch auch Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs sowie Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von AGs können sie in Anspruch nehmen. Darüber hinaus profitieren Auszubildende und Minijobber von der Betriebsrente. Letztere allerdings nur dann, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Für Selbstständige und Freiberufler ist diese Form der Altersvorsorge dagegen nicht vorgesehen.

Darüber hinaus gilt es, sorgfältig abzuwägen, ob sich die Betriebsrente aus finanzieller Sicht auch wirklich lohnt. Das trifft vor allem immer dann zu, wenn sich der Arbeitgeber durch hohe Beitragszuschüsse daran beteiligt. Denn tatsächlich bieten viele Unternehmen ihren Mitarbeitern mehr als nur die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Prozent. Zeigt sich der entsprechende Betrieb allerdings nicht derart großzügig, macht sich die betriebliche Altersvorsorge meist nur bei einem mittleren Jahreseinkommen zwischen 30.000 und 50.000 Euro bezahlt – und wird damit zur Einzelfallentscheidung.

Umsetzung in der Praxis: Verschiedene Durchführungswege möglich

Kommen sie zu dem Ergebnis, dass die Betriebsrente für sie sowohl umsetzbar als auch rentabel ist, sollten sich Interessenten außerdem mit den Details dieses Vorsorgemodells auseinandersetzen. Hierfür müssen sie vor allem verstehen, wie die Beiträge geleistet werden müssen – und wer dafür zuständig ist.

Stellt der Arbeitgeber all seinen Mitarbeitern eine Betriebsrente in Aussicht und übernimmt die Kosten dafür, ist grundsätzlich keine aktive Beteiligung der Arbeitnehmer erforderlich. Sie müssen lediglich 23 Jahre oder älter sein, zusätzlich muss die Zusage der entsprechenden Firma mindestens drei Jahre bestanden haben. So beziehen sie ohne weiteres Zutun ab dem 62. Lebensjahr die vorgesehene Rente – selbst wenn sie zu diesem Zeitpunkt längst nicht mehr für das Unternehmen arbeiten.

Fällt das Angebot des Arbeitgebers dagegen nicht derart großzügig aus, ist meist ein finanzieller Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge durch die Arbeitnehmer selbst notwendig. Andernfalls würde sich die Betriebsrente schlichtweg nicht lohnen. Zu diesem Zweck informieren sie ihren Chef über ihr Vorhaben und setzen beispielsweise einen bestimmten Teil ihres Bruttolohns oder ihr Urlaubs- und Weihnachtsgeld dafür ein. Die Unternehmen selbst leisten in diesem Fall ausschließlich den gesetzlich vorgeschriebenen Beitrag in Höhe von 15 Prozent. In der Folge stellen die Betriebe sicher, dass der vorgesehene Geldbetrag bei Anbietern für betriebliche Altersvorsorge sicher angelegt wird.

Auf welche Art die Betriebsrente umgesetzt wird, hängt somit ebenfalls davon ab, in welchem Umfang sich der jeweilige Arbeitgeber daran beteiligen will. Zwar bietet kaum ein Unternehmen alle fünf möglichen Durchführungswege an – am verbreitetsten ist dabei die Direktversicherung. Dennoch sollten Interessenten sie alle kennen, um im Einzelfall entscheiden zu können, ob die Betriebsrente für sie sinnvoll ist. Dabei handelt es sich um:

1. Direktversicherung

Bei der betrieblichen Direktversicherung schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Lebensversicherung ab. Letzterer wird hierbei als Versicherter und Bezugsberechtigter eingetragen, während der Betrieb als Versicherungsnehmer auftritt. Die Beiträge werden dabei entweder vom Arbeitgeber allein, von beiden Beteiligten gemeinschaftlich oder ausschließlich vom Arbeitnehmer geleistet. Zudem sind sie bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuer- und sozialabgabenfrei, sofern die Versicherung bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Im Gegenzug muss man später bei der Auszahlung der Versicherungsleistung Steuern und Sozialabgaben entrichten. Der Arbeitnehmer kann die Versicherung allerdings auch steuerbegünstigt als monatliche Rente beziehen.

2. Direktzusage

Wie ihr Name bereits vermuten lässt, zeichnet sich die Direktzusage vor allem dadurch aus, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente in Form einer lebenslangen Monatsrente oder einer Einmalzahlung zusichern. Im Unterschied zur Direktversicherung oder Pensionskasse handelt es sich bei ihr also nicht um eine externe Versicherung. Stattdessen sind die Betriebe selbst dafür verantwortlich: Das birgt aus unternehmerischer Sicht zwar diverse Risiken, verspricht Arbeitnehmern aber andererseits ein hohes Maß an Sicherheit und verschiedene weitere Vorteile.

3. Pensionsfonds

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben zudem die Möglichkeit, in sogenannte Pensionsfonds einzuzahlen. Wie hoch die entsprechenden Beträge sind, können die Beteiligten in der Regel selbst entscheiden. Allerdings gibt es meist eine Obergrenze, die auf Grundlage des Alters und des Einkommens der Arbeitnehmer berechnet wird. Dabei kümmern sich unabhängige Vermögensverwalter um die Administration der Gelder und legen sie weitestgehend frei an, um im Laufe der Zeit Kapitalerträge zu erwirtschaften. Diese werden dem Arbeitnehmer im Rentenalter in Form einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Gesamtauszahlung zur Verfügung gestellt.

4. Pensionskasse

Als vom Arbeitgeber unabhängige Vorsorgeeinrichtung fungiert die Pensionskasse gewissermaßen als ausgelagertes Versicherungsunternehmen, das von einer oder mehreren Firmen gegründet wird. Die betriebliche Altersvorsorge gestaltet sich bei diesem Durchführungsweg ähnlich wie bei der Direktversicherung und orientiert sich demnach ebenfalls stark an klassischen Lebens- und Rentenversicherungen.

5. Unterstützungskasse

Auch die Unterstützungskasse wird zumeist von den Arbeitgebern selbst gegründet. Alternativ können sie sich einer Gruppenkasse anschließen, die mehrere Unternehmen betreuen. Für die Arbeitnehmer werden dabei passende Lebens- und Rentenversicherungsverträge abgeschlossen. Die Besonderheit: Im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen müssen sich die Betriebe weitestgehend nicht selbst um die Formalitäten kümmern, da diese von den Unterstützungskassen übernommen werden.

Fazit: Lückenlose Angebotsprüfung und direkte Gespräche mit dem Arbeitgeber als Entscheidungsgrundlage

Je nach Durchführungsweg bietet die Betriebsrente zahlreiche Vorteile, die sie für viele Menschen zu einer reizvollen Möglichkeit machen, um auch nach dem Ende ihrer beruflichen Laufbahn finanziell abgesichert zu sein. Es gilt allerdings, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und sich aktiv um die Umsetzung entsprechender Maßnahmen zu bemühen.

Zu diesem Zweck sollten sich Interessenten zunächst darüber informieren, in welcher Form ihr Arbeitgeber eine Betriebsrente anbietet. Hierfür gibt es in jedem Unternehmen einen passenden Ansprechpartner: beispielsweise die Personalabteilung oder den Betriebsrat. Dabei empfiehlt es sich, einen Termin für ein ausführliches Beratungsgespräch zu vereinbaren, bei dem Interessenten die wichtigsten Hintergrundinformationen erfragen und um passende Beispielrechnungen bitten sollten.

Nach einem solchen Austausch sollten Arbeitnehmer vor allem folgende Fragen beantworten können:

  • Beteiligt sich der Betrieb auch über die vorgeschriebenen 15 Prozent hinaus an der Altersvorsorge?
  • Welche Eigenbeteiligung seitens der Arbeitnehmer ist für die Betriebsrente notwendig?
  • In welcher Form wird die betriebliche Altersvorsorge überhaupt angeboten?
  • Wie hoch ist die zu erwartende Auszahlung, sobald das Rentenalter erreicht ist?

Auf Grundlage der gesammelten Daten können Arbeitnehmer in der Regel präzise beurteilen, ob sich die Betriebsrente in ihrem individuellen Fall lohnt – oder ob ein privates Vorsorgemodell ertragreicher wäre. Haben sie hierzu eine Entscheidung getroffen, gilt es, sie dem Arbeitgeber mitzuteilen und gegebenenfalls die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, sollten Arbeitnehmer ferner abwägen, wie sie selbst dazu beitragen können, die Höhe ihrer Rente zu maximieren: etwa durch den Einsatz vermögenswirksamer Leistungen.

Geschrieben von

Samuel Altersberger ist Redakteur beim UnternehmerJournal. Vor seiner Arbeit beim DCF Verlag war er bereits sechs Jahre als freier Autor tätig und hat während dieser Zeit auch in der Marketing Branche gearbeitet.

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