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Arbeitgeberpflichten für Selbständige: Was Arbeitnehmer erwarten dürfen

Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist idealerweise eines, von dem beide Seiten profitieren. Zum Schutz dieser beiden Parteien gibt es entsprechende Regelungen. Selbständige, die zugleich Arbeitgeber sind, haben ihrem angestellten Team gegenüber gewisse Pflichten zu erfüllen.

Arbeitgeberpflichten für Selbständige: Was Arbeitnehmer erwarten dürfen

So weit, so klar: Dass mit dem Einstellen von Beschäftigten nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten einhergehen, ist den allermeisten Menschen bewusst. Doch wie die Arbeitgeberpflichten im Detail aussehen, ist längst nicht so deutlich in der öffentlichen Wahrnehmung. Es lohnt sich ein Blick auf die Einzelheiten der gesetzlichen Vorschriften.

Welche Arbeitgeberpflichten gibt es?

Die Fachwelt unterteilt die Arbeitgeberpflichten in Haupt- und Nebenpflichten. Die Hauptpflicht, die für Bewerber auch meist die spannendste Frage ist, ist die Lohnzahlungspflicht. Relevant ist zunächst nicht die Höhe des Lohnes, sondern die Verpflichtung, zu einem festgelegten Termin eine Vergütung gemäß dem Arbeits- oder Tarifvertrag zu bezahlen. Wenn kein Arbeitsvertrag vorliegt, haben Arbeitnehmer ein Anrecht auf Zahlung einer „üblichen Vergütung“.

Die Lohnzahlungspflicht zieht automatisch weitere Neben-Arbeitgeberpflichten nach sich: So sind Selbständige und generell Arbeitgeber verpflichtet, für ihr Team Sozialversicherungsbeiträge, die Lohnsteuer und eventuell auch die Kirchensteuer abzuführen. Dazu gehört es auch, diese Steuern zu berechnen.

Zum Thema Lohnzahlung gehören auch die Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub, das Recht auf eine monatliche Ausstellung einer Lohnabrechnung für Mitarbeitende sowie die Einhaltung von Mindestlohnvorgaben.

Neben der Lohnzahlungspflicht regeln weitere Arbeitgeberpflichten das Arbeitsverhältnis. Hier gibt es eine ganze Reihe von Bestimmungen, die der Überblick zeigt:

  • Beschäftigungspflicht: Sichert die Beschäftigung so, wie sie im Vertrag festgehalten ist
  • Ausstellung eines Arbeitszeugnisses: Arbeitnehmer haben ein Recht auf ein korrekt formuliertes Zeugnis
  • Urlaubsgenehmigung: Anträge auf Urlaub darf der Arbeitgeber nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen
  • Wiedereingliederung als Arbeitgeberpflicht: Nach längerer Krankheit muss dem Arbeitnehmer betriebliches Wiedereingliederungsmanagement angeboten werden
  • Schutz- und Fürsorgepflicht: Arbeitnehmer müssen sichere Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze haben, die maximale Arbeitszeit darf nicht überschritten werden, die Interessen der Mitarbeitenden sind zu wahren, soweit sie mit den betrieblichen vereinbar sind
  • Datenschutz: Die unnötige Weitergabe von Daten über Mitarbeitende an Dritte ist nicht gestattet
  • Schutz von Persönlichkeitsrechten: greift bei Mobbing oder Diskriminierung, wo der Arbeitgeber zum Eingreifen verpflichtet ist

Arbeitgeberpflichten: Wer legt sie fest?

Arbeitgeberpflichten, die sich aus Angestelltenverhältnissen ergeben, sind in Deutschland im Arbeitsrecht geregelt. Das ist relativ umfangreich gehalten und regelt im Einzelnen die rechtlichen Beziehungen zwischen den beiden Parteien des Arbeitsverhältnisses – oder kurz gesagt, die Pflichten und Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Das Arbeitsrecht verteilt sich auf verschiedene Bereiche der deutschen Gesetzgebung. Manche Arbeitgeberpflichten stehen etwa im Grundgesetz. Hier hält der Paragraph 9 die Koalitionsfreiheit fest: Sie macht es möglich, dass Mitarbeitende Gewerkschaften gründen und dort Mitglied sein können. Gleiches gilt allerdings auch für Arbeitgeberverbände.

Andere Arbeitgeberpflichten stammen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB. Eigene Gesetze zum Thema Arbeit sind zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz, das Mutterschutz- oder das Altersteilzeitgesetz. Es gibt eigene Gesetze zur Regelung des Kündigungsschutzes, von Tarifverträgen und zum Mindestlohn. Diese Aufstellung ist nicht vollständig: Das gesamte deutsche Arbeitsgesetz ist derart komplex, dass sich bei Fragen der Gang zum Rechtsberater meist lohnt.

Übergeordnet über all diesen Gesetzen steht noch das Europarecht, das für die gesamte EU juristische Vorgaben macht, auch zum Thema Arbeit.

Konkrete Regelungen zum Einzelfall werden im Arbeitsvertrag festgehalten. Hier werden alle rechtlichen Vorgaben und Bestimmungen, die für die ausgeschriebene Stelle innerhalb des betreffenden Unternehmens relevant sind, aufgezeichnet. Ein solcher Arbeitsvertrag sollte in jedem Fall rechtssicher sein. Wird er zum ersten Mal erstellt, ist auch hier bezüglich der Arbeitgeberpflichten der Gang zur rechtlichen Beratung empfehlenswert.

Was geschieht, wenn die Arbeitgeberpflicht nicht eingehalten wird?

Generell zählt es zu den Arbeitgeberpflichten, zum Beispiel zu niedrige Lohnzahlungen unverzüglich zu korrigieren, auch dies schreibt das BGB vor. Liegen etwa Verstöße gegen den Schutz von Persönlichkeitsrechten vor, kann der Arbeitgeber haftbar gemacht werden, wenn er nicht angemessen gegen Diskriminierung oder Mobbing vorgeht. Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nicht, können Arbeitnehmer mit einer Zwangsvollstreckung den Lohn einklagen und von ihrem Recht auf Zurückbehaltung der Arbeitsleistung Gebrauch machen. Außerdem können Mitarbeitende bei erheblichem Rückstand, ab zwei Monatsgehältern, nach einer Abmahnung außerordentlich kündigen und Schadensersatz fordern.

Verletzt der Arbeitgeber Arbeitgeberpflichten, wie seine Fürsorgepflicht, dann haben Mitarbeitende ebenfalls das Recht auf Zurückbehaltung der Arbeitsleistung. Sie können auf Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes klagen oder eine Anzeige bei der Aufsichtsbehörde einreichen. Außerdem haben Arbeitnehmer ein Entfernungsrecht, wenn etwa an ihrem Arbeitsplatz eine unmittelbare Gefahr droht.

Für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten kann der Arbeitgeber haftbar gemacht werden, falls er den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat. Andernfalls ist die Berufsgenossenschaft dafür die richtige Anlaufstelle.

Geschrieben von

Ana Karen Jimenez ist Redakteurin beim Deutschen Coaching Fachverlag und hat ihren Bachelor in Literaturwissenschaften und Spanisch an der Eberhard Karls Universität Tübingen abgeschlossen. Sie ist in den Magazinen für lesenswerte Ratgeber und vielfältige Kundentexte verantwortlich.

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