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Marcel Spitzel klärt auf: Wann ein externer Datenschutzbeauftragter sinnvoll ist

Kundendaten, Bewerbungen, Mitarbeiterakten oder Website-Anfragen: Schon alltägliche Geschäftsprozesse führen dazu, dass Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten und damit zahlreiche Vorgaben der DSGVO erfüllen müssen. Dennoch unterschätzen viele kleine und mittelständische Unternehmen ihre Pflichten oder wissen nicht, ob sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen. Wann ein externer Datenschutzbeauftragter sinnvoll oder sogar verpflichtend ist und wie Unternehmen Datenschutz rechtssicher organisieren können, erfahren Sie hier.

Die Datenschutz-Grundverordnung betrifft längst nicht nur Konzerne oder große Online-Plattformen. Auch kleine und mittelständische Unternehmen verarbeiten täglich personenbezogene Daten von Kunden, Mitarbeitern, Bewerbern, Lieferanten oder Geschäftspartnern. Gleichzeitig herrscht vielerorts Unsicherheit darüber, welche konkreten Anforderungen erfüllt werden müssen und ab wann die Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend wird. Viele Verantwortliche gehen noch immer davon aus, dass Datenschutz erst dann relevant wird, wenn große Datenpannen oder Cyberangriffe auftreten. Tatsächlich entstehen die meisten Risiken jedoch deutlich früher: durch fehlende Dokumentationen, unklare Zuständigkeiten, versäumte Fristen oder nicht ausreichend geregelte Prozesse. Hinzu kommt, dass sich gesetzliche Anforderungen, IT-Systeme und interne Abläufe kontinuierlich verändern. Wer Datenschutz lediglich als Formalität betrachtet, setzt sein Unternehmen langfristig erheblichen Risiken aus. „Datenschutzverstöße entstehen in der Praxis selten durch spektakuläre Einzelfälle. Häufig sind es fehlende Prozesse, versäumte Fristen oder unvollständige Dokumentationen, die Unternehmen in Schwierigkeiten bringen und im Ernstfall zu Bußgeldern von bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder Reputationsschäden führen können“, erklärt Marcel Spitzel, Geschäftsführer der IFDQ Audit GmbH.

„Datenschutz muss nicht kompliziert sein. Entscheidend ist, dass Unternehmen klare Strukturen schaffen und ihre gesetzlichen Pflichten dauerhaft in den Arbeitsalltag integrieren. Genau dabei kann eine professionelle externe Datenschutzbetreuung unterstützen“, betont Marcel Spitzel.

Als Geschäftsführer der IFDQ Audit GmbH beschäftigt er sich seit vielen Jahren mit Auditierungen, Compliance-Themen, Datenschutz und organisatorischen Managementsystemen. Aus mehr als tausend Beratungen kennt er die Herausforderungen, mit denen Unternehmen bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen konfrontiert werden. Gemeinsam mit seinem Team unterstützt er Unternehmen dabei, Datenschutz nicht nur formal zu dokumentieren, sondern als festen Bestandteil ihrer Unternehmensorganisation zu etablieren. Dabei stehen praxisnahe Lösungen, nachvollziehbare Prozesse und eine möglichst wirtschaftliche Umsetzung im Mittelpunkt.

Marcel Spitzel von der IFDQ Audit GmbH: Warum Datenschutz im Alltag häufig scheitert

Wenn Datenschutzprobleme auftreten, stehen selten spektakuläre Datenpannen im Mittelpunkt. Viel häufiger entstehen Schwierigkeiten durch organisatorische Versäumnisse im Tagesgeschäft. Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten werden nicht aktuell gehalten, Auftragsverarbeitungsverträge fehlen oder sind unvollständig, Betroffenenanfragen bleiben liegen und Mitarbeitende erhalten keine ausreichenden Datenschutzschulungen. Hinzu kommen unklare Zuständigkeiten und fehlende Prozesse. „Datenschutz scheitert selten am fehlenden Willen. Meist fehlt es an Zeit, Fachwissen oder klaren Abläufen, um die Anforderungen dauerhaft umzusetzen“, erklärt Marcel Spitzel. Genau deshalb gewinnt eine strukturierte Datenschutzorganisation zunehmend an Bedeutung.

Was ein externer Datenschutzbeauftragter konkret leistet

Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt die gesetzlich vorgesehene Funktion vollständig, ohne intern in operative Abläufe eingebunden zu sein. Er überwacht die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften im Unternehmen. Gleichzeitig berät er die Geschäftsführung, Führungskräfte und Fachabteilungen dabei, ihre datenschutzrechtlichen Pflichten korrekt umzusetzen. Das schafft Klarheit und entlastet den Betrieb.

Seine Aufgaben reichen dabei weit über die reine Kontrolle gesetzlicher Vorgaben hinaus. So unterstützt ein externer Datenschutzbeauftragter unter anderem bei der Erstellung, Pflege und Aktualisierung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten. Er begleitet Unternehmen bei Auftragsverarbeitungsverträgen, damit externe Dienstleister datenschutzkonform eingebunden werden. Ebenso prüft er Datenschutzerklärungen, damit Informationspflichten gegenüber Nutzern, Kunden oder Interessenten korrekt erfüllt werden. Auch bei Betroffenenanfragen, also Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- oder Widerspruchsersuchen, unterstützt er Unternehmen dabei, gesetzliche Fristen einzuhalten und die Anfragen rechtssicher zu bearbeiten.

Darüber hinaus spielt der externe Datenschutzbeauftragte eine wichtige Rolle, wenn unerwartete Vorfälle auftreten oder neue Prozesse eingeführt werden. Kommt es zu Datenschutzverletzungen, unterstützt er bei der Bewertung und Meldung des Vorfalls. Gerade die gesetzliche 72-Stunden-Frist ist hierbei von besonderer Bedeutung. Gleichzeitig berät er Unternehmen bei der Umsetzung angemessener technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen, ohne dass Geschäftsführer jedes Detail selbst im Blick behalten müssen. Werden neue Softwarelösungen eingeführt, Dienstleister eingebunden oder Datenverarbeitungen erweitert, prüft er bestehende Abläufe und weist frühzeitig auf mögliche Risiken hin. Auch bei behördlichen Prüfungen, Anfragen oder Beschwerden begleitet er Unternehmen als fachlicher Ansprechpartner und unterstützt sie bei der Kommunikation mit den zuständigen Stellen.

„Ein externer Datenschutzbeauftragter sorgt dafür, dass Datenschutz nicht erst bei Problemen sichtbar wird, sondern dauerhaft und strukturiert im Unternehmen verankert ist“, erklärt Marcel Spitzel.

Marcel Spitzel: Warum interne Lösungen oft an ihre Grenzen stoßen

Viele mittelständische Unternehmen versuchen zunächst, die Rolle intern zu besetzen. Auf den ersten Blick wirkt das naheliegend. In der Praxis zeigen sich jedoch schnell Hürden. Fachkunde im Datenschutzrecht, Wissen zur Datenschutzpraxis, sichere Dokumentation, regelmäßige Fortbildung und ausreichend Arbeitszeit müssen dauerhaft vorhanden sein. Genau das ist im Mittelstand oft schwer sicherzustellen. Besonders heikel ist die Unabhängigkeit. So können interne Datenschutzbeauftragte in Interessenkonflikte geraten, wenn sie zugleich operative Funktionen ausüben, deren Prozesse sie datenschutzrechtlich kontrollieren müssten. Wer also an Abläufen selbst mitwirkt, kann sie nicht ohne Weiteres neutral prüfen. Dazu kommen Weiterbildungskosten, Abstimmungsaufwand und die Frage, was geschieht, wenn die zuständige Person das Unternehmen verlässt. „Gerade kleine und mittelständische Unternehmen haben häufig gar nicht die personellen und fachlichen Voraussetzungen, um diese Rolle intern rechtssicher zu besetzen“, erklärt Marcel Spitzel von der IFDQ Audit GmbH.

Ein externer Datenschutzbeauftragter reduziert diesen Aufwand spürbar. Es muss keine interne Person aufgebaut, freigestellt und dauerhaft fortgebildet werden. Fachkunde, Beratung und laufende Betreuung werden extern bereitgestellt. Das senkt den internen Personal- und Weiterbildungsaufwand, vermeidet Interessenkonflikte und ermöglicht eine unabhängige fachliche Bewertung bestehender Datenschutzprozesse.

IFDQ Audit GmbH: Datenschutz als laufender Prozess statt einmaliger Pflicht

Datenschutz endet dabei nicht mit ein paar Unterlagen im Ordner. IT-Systeme verändern sich, neue Dienstleister kommen hinzu, interne Abläufe entwickeln sich weiter und rechtliche Anforderungen können sich ebenfalls ändern. Deshalb müssen Unternehmen ihren Datenschutz laufend aktualisieren. Wer das nicht tut, arbeitet schnell mit veralteten Dokumenten oder unsauberen Prozessen.

Die IFDQ Audit GmbH unterstützt Unternehmen deshalb nicht nur punktuell. Sie hilft beim Aufbau eines individuellen Datenschutzkonzepts und begleitet die Umsetzung dauerhaft. Ein jährliches Datenschutzaudit überprüft regelmäßig Datenschutzprozesse und Anforderungen. So werden Datenschutzlücken sichtbar, also Schwachstellen in Abläufen, Dokumentationen oder Schutzmaßnahmen. Gleichzeitig sind Unternehmen auf Prüfungen durch Datenschutzaufsichtsbehörden besser vorbereitet. Ergänzend stellt die IFDQ Audit GmbH Vorlagen und Richtlinien bereit, damit wiederkehrende Datenschutzanforderungen im Arbeitsalltag einheitlich umgesetzt werden können. Auch digitale Datenschutzunterweisungen für Mitarbeitende gehören dazu. Diese Schulungen helfen, Beschäftigte einheitlich für den Umgang mit personenbezogenen Daten zu sensibilisieren. Die Teilnahme wird durch ein Zertifikat nachweisbar gemacht, was im Prüfungsfall wichtig sein kann.

„Datenschutz muss mit den Veränderungen im Unternehmen Schritt halten. Deshalb setzen wir auf eine kontinuierliche Betreuung statt auf einmalige Maßnahmen“, erklärt Marcel Spitzel.

Fazit: Datenschutz als Chance statt Pflichtaufgabe verstehen

Datenschutz ist längst kein Randthema mehr, das nur große Unternehmen betrifft oder erst bei einer Datenpanne relevant wird. Vielmehr gehört der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten heute zu den grundlegenden organisatorischen Aufgaben jedes Unternehmens. Wer Datenschutz dauerhaft vernachlässigt, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch unnötige Unsicherheiten in den eigenen Prozessen. Gerade deshalb kann professionelle externe Unterstützung auch dann sinnvoll sein, wenn keine gesetzliche Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten besteht. Sie hilft dabei, gesetzliche Anforderungen, Dokumentationspflichten, Schutzmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen strukturiert miteinander zu verbinden. Gleichzeitig sinkt das Risiko, dass wichtige Aufgaben im Tagesgeschäft liegen bleiben oder nur unvollständig umgesetzt werden.

Darüber hinaus schafft ein professionell organisierter Datenschutz Vertrauen – bei Kunden, Mitarbeitenden, Bewerbern, Geschäftspartnern und Behörden. Wer nachvollziehbar zeigt, dass personenbezogene Daten verantwortungsvoll verarbeitet und geschützt werden, stärkt nicht nur die eigene Compliance, sondern auch die Glaubwürdigkeit des Unternehmens.

Die IFDQ Audit GmbH unterstützt Unternehmen dabei, Datenschutz rechtssicher, effizient und wirtschaftlich in den Unternehmensalltag zu integrieren. „Unternehmen, die Datenschutz proaktiv angehen, sind besser vorbereitet und stärken zugleich das Vertrauen der Menschen, deren Daten sie verarbeiten“, fasst Marcel Spitzel zusammen.

Sie wollen Ihren Datenschutz rechtssicher organisieren?
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