Gerade in unsicheren Zeiten wächst der Wunsch vieler Vermögensinhaber, ihr Hab und Gut vor unvorhersehbaren Risiken zu schützen und eine geordnete Familiennachfolge sicherzustellen. Komplexe Rechtsformen wie die GmbH oder die Familienstiftung sind oft teuer, bürokratisch und mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden. Dabei bieten sich vereinfacht gesagt auch andere Konstrukte an, die nicht nur effizienten Vermögensschutz bieten, sondern gleichzeitig von Steuervergünstigungen profitieren können. „Viele scheuen sich vor komplizierten Gesellschaftsformen – dabei gibt es einen Weg, der sowohl Schutz bietet als auch bezahlbar und übersichtlich bleibt“, warnt Jakob Brilz, Experte für privatnützige Vereine.
„Der effektivste Lösungsansatz ist aus meiner Sicht der privatnützige Verein“, erklärt Jakob Brilz.
Im Gegensatz zu anderen gängigen Formen, etwa der GmbH, bietet der Verein die Möglichkeit, Vermögen steuerlich begünstigt zu halten und gleichzeitig zu sichern – ohne den Aufwand und die starren Strukturen der Alternativen. Dabei überzeugt das Modell durch große Flexibilität in der Mitgliedschaft und eine klare steuerliche Anerkennung. Jakob Brilz hat in den letzten Jahren zahlreiche privatnützige Vereine gegründet und begleitet Unternehmer und Immobilienanleger, die diese Form der Vermögensverwaltung für sich entdecken möchten.
Jakob Brilz bei uns im Interview!
Herzlich Willkommen im UnternehmerJournal, Herr Brilz! Sie helfen vor allem Immobilienanlegern und Unternehmern mit privatnützigen Vereinen beim Vermögensschutz. Können Sie einmal zusammenfassen, was genau ein privatnütziger Verein ist und wie man ihn einsetzen kann?
Ein privatnütziger Verein ist ein Idealverein i.S. § 21 BGB und als solcher eine Körperschaft, die dem Zweck dient, ihre Mitglieder zu fördern und zu unterstützen in allen privaten Lebensbereichen: Das was man sowieso im Privatleben macht, kann man ganz oder teilweise über seinen eigenen Verein machen. Und als Körperschaft hat der Verein massive Vorteile im Bereich des Vermögensschutz, der Nachfolgeplanung und profitiert im Bereich der Vermögensverwaltung von erheblichen Steuervorteilen. Anders als bei einer GmbH oder Stiftung, profitiert man hier von der Kombination aus Flexibilität, fast keinem Verwaltungsaufwand und erheblichen steuerlichen Begünstigungen. Immobilienanleger können etwa Wohnungen in den Verein einbringen oder zukünftige Objekte direkt über den Verein kaufen und der Verein kann dann komplett von der Steuer befreit werden. Zudem dient der Verein als effektives Instrument, um Pflichtteilsansprüche im Erbfall zu umgehen und das Familienvermögen zu schützen.
Einfach gründen, effektiv schützen: So läuft die Zusammenarbeit mit Jakob Brilz bei der Vereinsgründung
Wie gestalten Sie die Zusammenarbeit mit Ihren Kunden, wenn sie einen privatnützigen Verein gründen möchten?
Zunächst führen wir eine Schulung durch, in der ich alle Grundlagen vermittle: Die Rechtsgrundlagen, sowohl zivil- als auch steuerrechtlich, und die Nutzungsmöglichkeiten des Vereins. Dann gründen wir den Verein gemeinsam; ich stelle sämtliche Unterlagen bereit – von der Satzung bis hin zur Anmeldung beim Vereinsregister. Selbst die sieben notwendigen Mitglieder für die Eintragung im Vereinsregister liefere ich, allerdings mit keinerlei Stimmrechten oder Beitragsverpflichtungen. Das erspart den Kunden die mühsame Suche. Nach der Eintragung begleite ich die Kunden im ersten Jahr durch alle praktischen Schritte: Bankkonto eröffnen, Depot anlegen, Vermögensübertragung gestalten. Für die konkrete steuerliche Umsetzung empfehle ich eine Zusammenarbeit mit dem Steuerberater vor Ort und helfe auch dem Steuerberater dabei die Besonderheiten und Möglichkeiten des Vereins zu verstehen und anzuwenden, damit er für seinen Mandanten die besten Ergebnisse erzielen kann.
Jakob Brilz, braucht man für den privatnützigen Verein ein gewisses Vermögen oder Umsatz, um es sinnvoll nutzen zu können?
Grundsätzlich kann jeder ab dem ersten Euro einen Verein gründen und nutzen, denn der Verein verursacht kaum laufende Kosten und benötigt auch kein Stammkapital wie es bei einer GmbH oder Stiftung notwendig ist. Deshalb macht der Verein für jeden Sinn, der in Zukunft weiteres Vermögen aufbauen will. Anders als bei GmbHs oder Stiftungen müssen keine Bilanzen oder Rechenschaftsberichte erstellt werden. Auch müssen keine jährlichen Mitgliederversammlungen oder Vorstandswahlen organisiert werden, wenn man es korrekt in der Satzung regelt. Das macht den Verein auch für Einsteiger attraktiv und wirtschaftlich sinnvoll, nicht nur für Großanleger.
Was sind die Besonderheiten und Vorteile gegenüber anderen Rechtsformen?
Es gibt ja auch andere Modelle wie die VV-GmbH oder die Familienstiftung. Was macht aus Ihrer Sicht den privatnützigen Verein besonders?
Im Gegensatz zur vermögensverwaltenden GmbH, deren alleiniger Zweck die Vermögensmehrung und Gewinnerzielung ist und bei Entnahmen für private Zwecke oft eine zusätzliche Besteuerung von 25 % anfällt, steht beim Verein der ideelle Zweck im Mittelpunkt. Der Verein verwendet seine Mittel nicht zur Gewinnentnahme, sondern zur Förderung und Absicherung seiner Mitglieder – also genau für das, was Menschen mit ihrem Einkommen erreichen wollen. Ähnlich wie eine Familienstiftung dient auch der Verein der langfristigen Sicherung und Verwaltung des Vermögens, jedoch mit dem entscheidenden Unterschied, dass er Mitglieder hat, die durch laufende Beiträge die Finanzierung tragen. Diese Mitgliedsbeiträge sind Gegenleistungen, die die Vereinsleistungen abdecken und somit keine steuerpflichtigen Einkünfte bei den Mitgliedern auslösen. Dadurch bietet der Verein eine flexible, steuerlich günstige und zugleich sichere Alternative zu GmbH und Stiftung.
Jakob Brilz über die Mitglieder eines Vereins
Welche Rolle spielen die sieben Mitglieder bei einem Verein?
Seit dem Inkrafttreten des MoPeG am 1. Januar 2024 ist bereits ein nicht eingetragener Idealverein mit nur zwei Mitgliedern rechtsfähig und dem eingetragenen Verein gleichgestellt (§ 54 BGB). Für die Eintragung ins Vereinsregister sind jedoch weiterhin sieben Mitglieder erforderlich, die die Satzung unterzeichnen. Nach erfolgter Eintragung kann die Mitgliederzahl problemlos wieder reduziert werden – etwa auf drei Personen. Wir liefern diese sieben Mitglieder, damit der Verein unkompliziert eingetragen werden kann. Die Satzung ist dabei so gestaltet, dass nur der Gründer und – falls gewollt – seine Familie Stimmrechte haben und alle anderen Mitglieder keinen Einfluss auf den Verein haben.
Auch die Stimmrechte und Mitgliedsbeiträge der Kinder oder des Partners können in der Satzung granular gestaltet werden, so dass der Gründer selbst entscheiden kann, welche Person wie viel Einfluss im Verein hat. Und natürlich kann er das später jederzeit flexibel ändern. So wird die notwendige Mindestmitgliederzahl erfüllt, ohne die Kontrolle abzugeben. Die Mitgliedsbeiträge können anfangs sehr hoch sein, wenn man beispielsweise Vermögen an den Verein übertragen möchte und können später symbolisch gering sein, wie etwa 50 Euro im Jahr, und mit dem Mitgliedsbeitrag sind sämtliche Nutzungen der Vereinsangebote, etwa Autos, Reisen oder Ausflüge, abgegolten.
Welche Erfolge und Erfahrungen konnten Kunden mit dem Verein erzielen?
Können Sie uns ein oder zwei Beispiele geben, wie Kunden durch die Gründung eines privatnützigen Vereins konkret profitiert haben?
Gerne. Ein Kunde hat mit unserem Modell erfolgreich eine Immobilie in den Verein eingebracht, dabei seine Mieter als stimmlose Mitglieder aufgenommen und wurde so komplett von der Steuer befreit. Ein weiteres Beispiel betrifft einen Unternehmer, der durch den Verein sein Vermögen gegen Zugriff eines Ex-Partners abgesichert hat: Die Immobilien und Gewinne sind von seiner Person entkoppelt und werden ihm nicht mehr als Einkommen oder Vermögen angerechnet und sind somit geschützt. Solche Fälle zeigen die praktischen Effekte von Vermögensschutz und Steuervorteilen.
Mit dem Verein Vermögen nachhaltig schützen und Familie stärken
Jakob Brilz, wie sind Sie persönlich zu diesem Thema gekommen, und welche Intention verfolgen Sie mit Ihrem Angebot?
Ich bin selbst Unternehmer und Immobilienanleger. Mein Interesse am Verein entstand 2020, als ich als junger Vater in der Corona-Pandemie realisierte, wie schnell sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern können und wie dringend man sein Vermögen schützen sollte. Auf der Suche nach praktikablen Lösungen stieß ich auf die Möglichkeiten des Vereins, nachdem andere Modelle, wie die Genossenschaft oder Stiftung, aus Komfort- und Kontrollgründen für mich nicht passten. Seitdem berate ich intensiv zu diesem Thema und habe rund 60 Vereine gegründet. Meine Vision ist klar: Jeder, der Vermögen aufbaut, sollte von Anfang an auf den Verein setzen, um von Anfang Vermögen zu schützen, Steuern zu sparen und die Familie zu fördern – einfach und effizient.
Gibt es noch etwas, was Sie potenziellen Interessenten mit auf den Weg geben möchten?
Ja – Steuern zu sparen ist ein toller Nebeneffekt, aber nicht der Hauptgrund, einen Verein zu gründen. Der Fokus sollte auf Vermögensschutz, Nachfolge und der nachhaltigen Förderung der Familie liegen. Denn genau deshalb akzeptiert das Finanzamt den Verein und kritisiert ihn nicht als Steuersparmodell. Es ist ein Werkzeug zum langfristigen Werterhalt und zur Strukturierung, und die steuerlichen Vorteile gibt es quasi „on top“.
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