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	<title>Recht Archives - UnternehmerJournal.de</title>
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	<description>News und Insights: Von Geschäftsführern für Geschäftsführer</description>
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	<title>Recht Archives - UnternehmerJournal.de</title>
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		<title>Kaution als Streitpunkt: Wie deutsche Gerichte zu dieser Spezialfrage urteilen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Ana Jimenez]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Nov 2022 14:27:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Kaution]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sie steht am Anfang und am Ende eines Mietverhältnisses: die Frage nach der Kaution. Im ersten Falle geht es darum, ob sie rechtzeitig bezahlt wurde und der Höhe nach angemessen war, im zweiten Falle geht es um den Zeitpunkt und den Umfang der Rückerstattung. Dahinter verbirgt sich manche juristische Stolperfalle. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat mehrere Urteile deutscher Gerichte zu diesem mietrechtlichen Spezialproblem gesammelt und stellt sie in seiner Extra-Ausgabe vor.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn der Mieter die Kaution bezahlt hat, dann muss sie nach dem Ende des Vertragsverhältnisses auch an ihn zurückerstattet werden &#8211; und nicht an einen Dritten. Ein Vermieter hatte den fälligen Betrag an den Makler ausgehändigt. Das Amtsgericht Bergheim (Aktenzeichen 27 C 165/15) betrachtete dies nicht als eine ordnungsgemäße Rückerstattung &#8211; und zwar selbst dann nicht, wenn der Mieter die Kaution ursprünglich an den Makler übergeben hatte.</p>
<p>Immer wieder gibt es Streit um die Frage, welchen Teil der Mietkaution der <a href="https://unternehmerjournal.de/vermietetes-haus-ratgeber/" data-wpel-link="internal">Vermieter</a> nach Vertragsende wegen noch offener Betriebskostenabrechnungen einbehalten darf. Das Amtsgericht Ludwigsburg (Aktenzeichen 1 C 351/18) stellte fest: Wenn die Ablesewerte zur Verfügung stehen und bei einem Vergleich mit früheren Abrechnungen der erwartete Nachzahlungsbetrag zuverlässig ermittelt werden kann, dann darf der Einbehaltungsbetrag nur etwa diese Größenordnung ausmachen.</p>
<p>Manchmal kommt es im Zusammenhang mit der Kaution zu einer<strong> wundersamen Geldvermehrung</strong>. So hatte eine Wohnungsgesellschaft in den 60er Jahren den Betrag von 800 Mark (etwa 400 Euro) in Aktien angelegt. Das Amtsgericht Köln (Aktenzeichen 203 C 199/21) gab dem Mieter recht, der Jahrzehnte später diese Kaution in Aktien zurückerhalten wollte. Schließlich war die Summe auch 2005 in einem neuen Vertrag übernommen worden. Die Besonderheit: Der Kurswert war bis 2021 auf etwa 115.000 Euro angestiegen.</p>
<h3><strong>Vermieter sollte keinesfalls die ihm übergebene Kaution nicht ordnungsgemäß anlegen</strong></h3>
<p>Eines sollte der Vermieter keinesfalls tun &#8211; die ihm übergebene Kaution nicht ordnungsgemäß anlegen. Ein Mieter bekam heraus, dass dies der Fall war und dass gegen den Eigentümer außerdem eine Mietpfändung wegen Steuerschulden vorlag sowie eine Vorstrafe wegen eines Vermögensdelikts. Daraufhin entschied das Landgericht Konstanz (Aktenzeichen C 61 S 58/15), dass der Mietvertrag erfolgreich angefochten werden könne.</p>
<p><strong>Der Eigentümer kann den Kautionsrückforderungsanspruch des Mieters nicht mit allen vermeintlichen Gegenforderungen verrechnen</strong>. So hatte im konkreten Fall ein Vermieter noch vor Ablauf einer dem Mieter gesetzten Frist zur Beseitigung eine Schimmelanalyse in Auftrag gegeben. Das Amtsgericht Ottweiler (Aktenzeichen 16 C 170/15) verneinte, dass die dabei entstandenen Kosten auf den Rückforderungsanspruch anzurechnen seien.</p>
<p>Alleine schon die Tatsache, dass ein Vermieter beabsichtigt, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Kaution wegen einer strittigen Forderung einzubehalten, eröffnet dem Mieter rechtliche Möglichkeiten. Nach Ansicht des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen 67 S 111/17) kann er dieses Vorhaben mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung gegen den Vermieter verhindern.</p>
<p>Wenn die für eine Mietwohnung hinterlegte Kaution vom Eigentümer nicht getrennt von dessen Vermögen angelegt wurde, dann hat der Käufer des Objekts grundsätzlich einen Anspruch auf Übergabe dieses Betrages an ihn. Zu diesem Ergebnis kam das Landgericht Wuppertal (Aktenzeichen 9 S 282/14) in einem Streitfall. Das müsse unabhängig von dem konkreten Zeitpunkt geschehen, zu dem die Kaution tatsächlich an den Mieter übergeben werden müsse.</p>
<p><strong>Ein Mieter hat nicht das Recht, die letzten fälligen Mietzahlungen mit der hinterlegten Mietkaution zu verrechnen</strong>. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 432 C 1707/16) bezeichnete dieses &#8222;Abwohnen&#8220; der Kaution als rechtswidrig. Die beiden rückständigen Mieten in Höhe von gut 4.600 Euro mussten unabhängig von der vorliegenden Mietkaution bezahlt werden. Sonst sei der Sicherungszweck der Kaution ausgehebelt, urteilte der zuständige Richter.</p>
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		<item>
		<title>Rechtsanwalt Matthias Prinz: So löscht man Google Bewertungen und Kununu Bewertungen</title>
		<link>https://www.unternehmerjournal.de/matthias-prinz-interview/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Samuel Altersberger]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Jul 2022 13:00:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anzeige]]></category>
		<category><![CDATA[Interviews]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Bewertungen]]></category>
		<category><![CDATA[Featured]]></category>
		<category><![CDATA[Image]]></category>
		<category><![CDATA[Kunden]]></category>
		<category><![CDATA[Matthias Prinz]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Online-Bewertungen bringen einem Unternehmen eine Reihe von Vorteilen. Negative Beurteilungen können dem Geschäft aber auch nachhaltig schaden. Lässt sich etwas gegen unangemessene Rezensionen tun? Matthias Prinz hat sich als Rechtsanwalt darauf spezialisiert, negative, rechtswidrige Online-Bewertungen zu entfernen. In unserem Interview erzählt er, wer seine Mandanten sind und weshalb sie sich von bestimmten Bewertungen angegriffen fühlen. Er erklärt zudem, welche Inhalte für eine Löschung infrage kommen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-weight: 400;">Internetbewertungen haben in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Für die Unternehmen sind sie praktisch. Sie können als Werbung – gleich wie Testimonials –  eingesetzt werden. Sie lenken die Aufmerksamkeit auf das Produkt oder die Dienstleistung und sorgen für eine bessere Position in den Suchergebnissen, erklärt Matthias Prinz. Zahlreiche Kunden stützen sich zudem bei ihren Kaufentscheidungen auf die vorhandenen Bewertungen. Sie gelten als glaubwürdige und authentische Erfahrungsberichte. <strong>Wo viel Licht ist, gibt es allerdings auch Schatten, weiß Rechtsanwalt Matthias Prinz.</strong> Denn negative Beurteilungen können das Vertrauen in das Unternehmen anhaltend stören. Mit einer konstruktiven Kritik wird man leben müssen. Sie kann letztlich sogar zu einer Verbesserung des Produkts, der Dienstleistung oder der Kommunikation mit dem Kunden führen. Was kann man aber tun, wenn die Rezension falsche Behauptungen oder gar Beschimpfungen enthält? Und wie soll man sich verhalten, wenn man hinter den negativen Bewertungen den Angriff eines Konkurrenten vermutet? </span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">&#8222;Meinungsfreiheit ist in unserer Gesellschaft ein hohes Gut&#8220;, sagt Rechtsanwalt Matthias Prinz, &#8222;doch es gibt dabei klare Regeln, die einzuhalten sind. Beschimpfungen, Lügen und unwahre Tatsachenbehauptungen muss man nicht hinnehmen. <strong>Fake-Bewertungen ohne Kundenkontakt verletzen den Unternehmer in seinem Unternehmerpersönlichkeitsrecht und sind daher rechtswidrig, führt Matthias Prinz weiter aus.</strong> Fake-Bewertungen von Konkurrenten sind ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.&#8220; Mit seiner Kanzlei konzentriert sich Matthias Prinz auf die Entfernung unangemessener Online-Bewertungen. Matthias Prinz ist seit 2015 als Rechtsanwalt deutschlandweit tätig. Er gilt als ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des IT- und Medienrechts. Die Löschung rechtswidriger Bewertungen geschieht oft konfliktfrei über die Plattformbetreiber. Uns hat Matthias Prinz heute einen tieferen Einblick in seine Arbeit gegeben.</span></p>
<h2><strong>Matthias Prinz bei uns im Interview!</strong></h2>
<p><b>Herzlich willkommen im UnternehmerJournal, Matthias Prinz. Sie sind als Rechtsanwalt tätig. Auf welches Gebiet haben Sie sich spezialisiert? Und wer sind Ihre Mandanten?</b></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Mit meiner Kanzlei habe ich mich ganz darauf ausgerichtet, rechtswidrige, negative Internetbewertungen zu entfernen. Die Mandanten der Kanzlei sind vor allem Unternehmen wie beispielsweise Autohändler, Bauunternehmer oder Immobilienverwalter sowie Ärzte, Zahnärzte und ähnliche Berufsgruppen. Es geht im Grunde um alle, die online Bewertungen bekommen. Sie wenden sich an die Kanzlei, weil bestimmte Bewertungen ihre Reputation beeinträchtigen.</span></p>
<h3>Diese Bewertungen können die Reputation von Unternehmen schädigen</h3>
<p><b>Über welche Inhalte sprechen wir denn, wenn Sie sagen, sie können die Reputation sogar schädigen? Könnten Sie das an einem Beispiel näher erläutern?</b></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Das ist unterschiedlich. In den meisten Fällen liegen geschäftsschädigende Äußerungen vor. Nehmen wir als Beispiel einen Arzt, dem in einer Bewertung ein Behandlungsfehler vorgeworfen wird. Mit der Konsequenz, dass potenzielle Patienten, die so etwas lesen, den Arzt meiden werden. Die Meinungsfreiheit erlaubt natürlich Kritik, auch wenn diese beißend oder schmerzhaft ist. Ob ein behaupteter Behandlungsfehler vorliegt, wird sich oft als Tatsachenbehauptung qualifizieren lassen. Und diese Behauptung muss dann wahr sein. Andernfalls ist diese Aussage rechtswidrig. </span></p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-11638" src="https://unternehmerjournal.de/blog/wp-content/uploads/2022/06/Matthias-Prinz5.jpg" alt="" width="1200" height="675" srcset="https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2022/06/Matthias-Prinz5.jpg 1200w, https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2022/06/Matthias-Prinz5-300x169.jpg 300w, https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2022/06/Matthias-Prinz5-1024x576.jpg 1024w, https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2022/06/Matthias-Prinz5-768x432.jpg 768w, https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2022/06/Matthias-Prinz5-600x337.jpg 600w" sizes="(max-width: 1200px) 100vw, 1200px" /></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Natürlich können negative Bewertungen auch so weit gehen, dass sie über den beruflichen Rahmen hinaus Konsequenzen haben. Wird einem Immobilienmakler beispielsweise während eines Besichtigungstermins sexuelle Belästigung vorgeworfen, betrifft das sein komplettes Privatleben, vielleicht sogar seine Familie und Freunde. Eine Bewertung kann am Ende also das Leben eines Menschen zerstören. Das ist aber ein sehr drastisches Beispiel, das eher die Ausnahme bleibt. </span><span style="font-weight: 400;">In den meisten Fällen geht es darum, die Löschung einer Bewertung beim Plattformbetreiber durchzusetzen. </span></p>
<blockquote><p><strong>&#8222;Teilweise haben wir es hierbei mit Fake-Bewertungen zu tun. Da werden inzwischen regelrechte Angriffe gefahren.&#8220;</strong></p></blockquote>
<p><span style="font-weight: 400;"> Rache-Bewertungen sind aber leider auch keine Seltenheit. Das Internet hat eben seine Schattenseiten. Wir müssen uns bemühen, die Auswüchse unter Kontrolle zu halten. In jedem Fall können meine Mandanten von mir die volle Unterstützung erwarten. Ich veranlasse alle rechtlich gebotenen Schritte.</span></p>
<h3><strong>Matthias Prinz rät: Frühzeitig einen Rechtsanwalt aufsuchen</strong></h3>
<p><b>Zu welchem Zeitpunkt nehmen Ihre Mandanten Kontakt zu Ihnen auf? Ist das Kind zu dem Zeitpunkt schon in den Brunnen gefallen?</b><span style="font-weight: 400;"> </span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Sie kommen in der Regel zum genau richtigen Zeitpunkt. Es gab eine negative Bewertung, die sie als unangemessen empfinden. Aus diesem Grund sehen sie sich nach Hilfe um. Einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, ist in diesem Fall eine gute Idee, weil ein Laie schwer einschätzen kann, ob sich die Bewertung entfernen lässt. Manchmal kommt es aber auch vor, dass sich eine Situation hochschaukelt. Da steht plötzlich eine negative Bewertung, die der Betroffene als unangemessen empfindet. Er schreibt dann einen Kommentar dazu, in dem steht, dass die Behauptungen gar nicht stimmen. Im Anschluss geht es öffentlich hin und her. Es sind Emotionen im Spiel und die sollte man möglichst raushalten. Ein rationales Vorgehen ist der bessere Ansatz. Der Weg über den Rechtsanwalt schont deshalb die Nerven und führt schnell zum Erfolg. Eine Löschung lässt sich bei problematischen Inhalten leicht durchsetzen.</span></p>
<p><img decoding="async" class="alignnone wp-image-11637 size-full" src="https://unternehmerjournal.de/blog/wp-content/uploads/2022/06/Matthias-Prinz4.jpg" alt="Matthias Prinz" width="1200" height="675" srcset="https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2022/06/Matthias-Prinz4.jpg 1200w, https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2022/06/Matthias-Prinz4-300x169.jpg 300w, https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2022/06/Matthias-Prinz4-1024x576.jpg 1024w, https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2022/06/Matthias-Prinz4-768x432.jpg 768w, https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2022/06/Matthias-Prinz4-600x337.jpg 600w" sizes="(max-width: 1200px) 100vw, 1200px" /></p>
<h3>Die Herangehensweise von Matthias Prinz</h3>
<p><b>Wie sieht Ihre Herangehensweise bei einer möglichen Löschung aus?</b></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Wenn ein Mandant mit einer Vielzahl von negativen Bewertungen auf mich zukommt, dann schaue ich mir alle einzeln an und prüfe, welche sich löschen lassen. Die Prüfung dreht sich um eine eventuelle Rechtswidrigkeit der Äußerungen oder darum, dass sie mit den Richtlinien der Plattformbetreiber nicht konform gehen. Mit dieser Herangehensweise bin ich sehr erfolgreich. Mehr als neunzig Prozent der hier angegriffenen Bewertungen werden meist schnell entfernt. Wenn es sich allerdings um besonders schwerwiegende Fälle handelt, gehe ich auch mit Strafanzeigen und der Durchsetzung von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen entschieden gegen den Verfasser vor. Oft muss in solchen Fällen im Vorfeld die Preisgabe der Identität des Verfassers rechtlich erzwungen werden.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Da wären wir dann wieder bei dem fiktiven Arzt, dem ein Behandlungsfehler vorgeworfen wird, oder dem fiktiven Mitarbeiter einer Immobilienfirma, den man der sexuellen Belästigung beschuldigt. In diesen Fällen wird man anstreben, gerichtlich gegen den Rezensenten vorzugehen. Die große Masse der Bewertungen lässt sich schnell und ohne Streit entfernen. Das macht das Angebot meiner Kanzlei für Unternehmen und Freiberufler dann auch besonders interessant.</span></p>
<h3><strong>Wenn die Meinungsfreiheit mit den Persönlichkeitsrechten im Konflikt steht</strong></h3>
<p><b>Können Sie uns die rechtlichen Grundlagen für die Entfernung einer Internetbewertung beschreiben?</b></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Wir bewegen uns auf einem Feld, auf dem die Meinungsfreiheit mit den Persönlichkeitsrechten ringt. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, sie gibt aber nicht das Recht, zu diffamieren. Zudem unterscheiden wir zwischen Werturteil und Tatsachenbehauptung. Ein Werturteil gibt eine subjektive Ansicht wieder, während sich eine Tatsachenbehauptung objektiv als wahr oder falsch einstufen lässt. Eine Bewertung, die ein Werturteil wiedergibt und dabei die Persönlichkeitsrechte des Bewerteten nicht verletzt, ist also erlaubt. </span><span style="font-weight: 400;">Eine falsche Tatsachenbehauptung dagegen nicht. </span></p>
<blockquote><p><strong>&#8222;Bei der Prüfung eines Falles führt die rechtliche Konstellation manchmal schnell zu einem eindeutigen Ergebnis, manchmal ist es aber auch ziemlich kompliziert.&#8220;</strong></p></blockquote>
<p><span style="font-weight: 400;"> Nicht nur, um gegen Rezensenten außergerichtlich oder gerichtlich vorzugehen, sondern um den Streit möglichst nicht in die Öffentlichkeit zu tragen, einer Löschung entgegenstehende Einlassungen zu vermeiden, keine Privatgeheimnisse oder andere personenbezogene Daten ohne Not preiszugeben, empfiehlt sich ein Rechtsanwalt.</span></p>
<h3><strong>Matthias Prinz erklärt warum eine Zusammenarbeit durchaus regelmäßig stattfinden kann</strong></h3>
<p><b>Setzen Sie dabei auf eine langfristige Zusammenarbeit mit Ihren Mandanten?</b></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Meine Mandanten kommen einfach zu mir, wenn sie ein Problem mit einer Bewertung haben. Da ich gute Arbeit leiste, empfehlen sie mich auch gern weiter und nehmen meine Dienstleistung beim nächsten Mal wieder in Anspruch. In diesem Sinne könnte man also sagen, dass es eine regelmäßige Zusammenarbeit mit den Mandanten gibt. </span></p>
<p><img decoding="async" class="alignnone wp-image-11635 size-full" src="https://unternehmerjournal.de/blog/wp-content/uploads/2022/06/Matthias-Prinz2.jpg" alt="Matthias Prinz" width="1200" height="675" srcset="https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2022/06/Matthias-Prinz2.jpg 1200w, https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2022/06/Matthias-Prinz2-300x169.jpg 300w, https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2022/06/Matthias-Prinz2-1024x576.jpg 1024w, https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2022/06/Matthias-Prinz2-768x432.jpg 768w, https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2022/06/Matthias-Prinz2-600x337.jpg 600w" sizes="(max-width: 1200px) 100vw, 1200px" /></p>
<p><b>Worauf sollte man achten, wenn man sich im Fall einer negativen Bewertung einen Rechtsanwalt sucht?</b></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Es ist sicherlich sinnvoll, einen Rechtsanwalt zu engagieren. Mit einer umfangreichen Erfahrung kommt man natürlich schneller und sicherer ans Ziel. Da das Thema unangemessene Bewertungen immer mehr an Bedeutung gewinnt, wird es von vielen Kanzleien nebenher angeboten. Das halte ich für keine ideale Lösung, weil es doch eine Menge an spezifischem Wissen und viel Erfahrung erfordert. Ich würde ja auch nicht plötzlich beschließen, ab nächster Woche zusätzlich Fälle im Verkehrsrecht zu übernehmen. Ich selbst beschäftige mich seit mehr als drei Jahren fast ausschließlich mit dieser Thematik. Zunächst parallel zu meiner Arbeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter, seit November letzten Jahres hauptberuflich.</span><span style="font-weight: 400;"> </span></p>
<h3><strong>Wie Matthias Prinz zu seinem Fachgebiet kam</strong></h3>
<p><b>Wie kommt man als Rechtsanwalt zu einem Thema, das sehr eng mit dem Internet verknüpft ist?</b></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Neben Rechtswissenschaften habe ich Wirtschaftsinformatik an der Technischen Universität München studiert und mit einem Bachelor abgeschlossen. Im Studium der Rechtswissenschaften habe ich mich auf das IT- und Medienrecht konzentriert. In meiner Kanzlei habe ich im Übrigen eine eigene Software eingeführt, die mir dabei hilft, den Service zu verbessern. Gleichzeitig lässt sich durch die Nutzung dieser Software der Arbeitsaufwand verringern und eine hohe Qualität sicherstellen.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Digitalisierung ist für mich also auch außerhalb rechtlicher Fragen keine Nebensache. Dazu kommt, dass wir mit dem gesamten Rechtswesen in einer digitalen Umbruchphase stecken. Es ist eine lange Phase, weil es in einem traditionellen Bereich mit allem ein wenig länger dauert. Wir haben es inzwischen mit einer beginnenden Automatisierung juristischer Geschäftsprozesse zu tun. &#8222;Flightright&#8220; hat es bei der Durchsetzung von Fluggastrechten vorgemacht und ich sehe auch gute Möglichkeiten bei der IT-gestützten Verbesserung des Services bei der Rechtsberatung um negative Internetbewertungen.</span></p>
<p><b>Sie sehen also zahlreiche Vorteile in der Digitalisierung für Rechtsanwälte? </b><span style="font-weight: 400;"> </span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Auf jeden Fall. Es ermöglicht darüber hinaus auch unsere flexible Arbeitsweise. Ich habe beispielsweise ein schönes Büro am Rheinufer in Mainz, doch ich arbeite auch gelegentlich von zu Hause aus. Im Büro freue ich mich natürlich über den Besuch von Mandanten, wobei ein Besuch für die meisten Mandanten überhaupt nicht nötig ist. Die gesamte Kommunikation läuft über Videocalls, E-Mails oder WhatsApp. </span></p>
<blockquote><p><strong>&#8222;Meine Mandanten müssen nicht bei mir am Konferenztisch sitzen, um die Strategie zu besprechen.&#8220;</strong></p></blockquote>
<p><span style="font-weight: 400;"> Aus diesem Grund kann ich meine Dienstleistung auch deutschlandweit anbieten. Der &#8222;Gang zum Rechtsanwalt&#8220; hat mit der Realität immer weniger zu tun. Der Spruch wird mit Sicherheit in vielen Rechtsgebieten bald nur noch als Metapher verstanden werden.</span></p>
<h3><strong>Von der Affinität für Technik und Recht bis zur Kanzlei am Winterhafen in Mainz</strong></h3>
<p><b>Matthias Prinz, sie haben eben schon einiges zu Ihrem Hintergrund angedeutet. Wir wollen es an dieser Stelle noch einmal ganz genau wissen.</b></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Ich habe mich als Teenager sehr für Technik und im Besonderen für Computer interessiert. Beim Studienfach habe ich mich zunächst für Wirtschaftsinformatik entschieden, weil es mir sinnvoll erschien, das Technische mit dem Wirtschaftlichen zu verbinden. Als ich nach dem Abschluss mein Jurastudium begonnen habe, war mir klar, dass ich meinen Schwerpunkt auf IT- und Medienrecht setzen werde. Es ist eben genau die Schnittstelle zwischen Technik, Wirtschaft und den Nutzern. Mein Referendariat habe ich dann in einer internationalen Wirtschaftskanzlei im Bereich IT-Recht absolviert. </span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Seit 2015 bin ich Rechtsanwalt. Gleichzeitig war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der TU Darmstadt tätig. In diesem Rahmen habe ich übrigens eine juristische Gesetzes- und Urteils-App entwickelt, die man bis heute kostenlos im App Store herunterladen kann. Ich glaube, es sind bisher fast 100.000 Downloads erfolgt. Ebenfalls habe ich eine weitere App speziell für Rechtsanwälte mit einem Geschäftspartner entwickelt. Diese läuft über ein Abo-Modell und versorgt mittlerweile über 1.000 Rechtsanwälte.</span></p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone wp-image-11634 size-full" src="https://unternehmerjournal.de/blog/wp-content/uploads/2022/06/Matthias-Prinz1.jpg" alt="Matthias Prinz" width="1200" height="675" srcset="https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2022/06/Matthias-Prinz1.jpg 1200w, https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2022/06/Matthias-Prinz1-300x169.jpg 300w, https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2022/06/Matthias-Prinz1-1024x576.jpg 1024w, https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2022/06/Matthias-Prinz1-768x432.jpg 768w, https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2022/06/Matthias-Prinz1-600x337.jpg 600w" sizes="(max-width: 1200px) 100vw, 1200px" /></p>
<h3>Für Matthias Prinz ist die Spezialisierung ideal</h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Später war ich dann Wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für Softwarerecht, Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz sowie Lehrbeauftragter an der Hochschule Landshut für Wirtschaftsrecht und habe als Mitautor ein Lehrbuch zum IT-Recht verfasst. Es ist immer spannend, an einer Universität zu arbeiten, aber letztlich wollte ich mich doch lieber ganz auf meine anwaltliche Tätigkeit konzentrieren. Also habe ich mich mit dem Entfernen von Bewertungen noch einmal intensiv befasst und Prozesse eingeführt, die einen reibungslosen Ablauf garantieren. Wir bieten damit nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch einen exzellenten Service. </span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Für mich selbst ist die Spezialisierung ideal. Ich arbeite auf einem Gebiet, das mich juristisch interessiert und das sich ausgezeichnet mithilfe von Software strukturierter bearbeiten lässt. Erst kürzlich wurde ich außerdem vom Anwaltsblatt, einem renommierten und dem größten Fachmagazin für Anwälte und Anwältinnen, für ein Porträt angefragt. Im Januar 2022 erschien ich dann auf dem Titelblatt des Magazins und mein Porträt ist in dieser Ausgabe zu lesen. </span></p>
<h3><strong>Kompetente Partner für die Zukunft </strong></h3>
<p><b>Wie sehen Sie die Entwicklung in Ihrem Fachgebiet?</b></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Der Markt wächst in unserem Bereich beständig. Zudem ist durchaus eine zunehmende Professionalisierung zu erkennen. Internetbewertungen haben heute eine größere Bedeutung als noch vor einigen Jahren. Das liegt daran, dass inzwischen ein großer Teil der Geschäfte über das Internet angebahnt oder abgeschlossen wird. Jedenfalls informiert man sich im Internet über die Geschäftspartner, Dienstleister oder Unternehmen und entscheidet, ob diese vertrauenswürdig sind. Mit der Corona-Pandemie hat sich dieser Trend verstärkt. Besonders Premiumkunden ist das Vertrauen und die Leistung oft wichtiger, als der absolut günstigste Preis.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Möchte man gute Kunden ansprechen, sollte man sich auch mit dem Thema Internetbewertungen befassen oder einen entsprechenden (Rechts-)berater engagieren. Wer nicht auf seinen Ruf im Internet achtet, verliert Umsatz oder lässt Umsatz &#8222;links liegen&#8220;. Auf der anderen Seite zieht das Interesse an der Dienstleistung auch eine Reihe unseriöser Angebote nach sich. Es gibt dubiose Dienstleister mit Sitz in Zypern. Mandanten haben erzählt, dass diese Firmen ihnen immer dann ihren Service anbieten, wenn einige Tage zuvor Fake-Bewertungen bei ihnen erschienen sind. Insgesamt sehe ich die Entwicklung aber nicht negativ. </span></p>
<blockquote><p><strong>&#8222;Es gibt einen großen Bedarf und die seriöse Konkurrenz belebt das Geschäft.&#8220;</strong></p></blockquote>
<h3>Matthias Prinz über die Zukunft seiner Kanzlei</h3>
<p><b>Und wie soll es mit Ihrer Kanzlei weitergehen?</b><span style="font-weight: 400;"> </span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Seit dem Bezug der neuen Kanzleiräumlichkeiten am Winterhafen in Mainz wächst die Kanzlei in hohem Tempo. Ich bin für die Zukunft sehr positiv gestimmt, da die Nachfrage groß ist. Jeden Monat kommen zu den bereits über 200 betreuten Unternehmen mehr neue Mandanten hinzu. Wir nehmen uns ihrer Sorgen an und verstehen uns als kompetenter Partner, der sie gerne über Jahre hinweg berät und ihre rechtlichen Anlegen bei Reputationsproblemen im Internet konsequent vertritt. In Zukunft wird die Kanzlei weiter wachsen und wir werden unser Bestes tun, noch vielen weiteren Mandanten mit guter Betreuung zur Seite zu stehen. Denn nur mit der Dienstleistung zufriedene Mandanten sind gute Mandanten. Darüber hinaus ist mir wichtig, dass mein Team weiter wächst. Besonders positiv empfinden meine Mitarbeiter es, den Fortschritt der Kanzlei mitzugestalten. Sie arbeiten außerdem in einem Umfeld, in dem auch persönlicher Fortschritt möglich ist. Darauf lege ich großen Wert. </span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Nicht zuletzt begreifen wir Informationstechnologie und das Internet als riesige Chance. Einerseits können wir durch eigene Software die Prozesse und Abläufe verbessern, zum anderen werden im Internet immer mehr Marktanteile verteilt. Hier helfen wir den Mandanten beim Wachstum und der Gewinnung neuer <a href="https://unternehmerjournal.de/externe-mitarbeiter-ratgeber/" data-wpel-link="internal">Mitarbeiter</a>, in dem wir dazu beitragen, dass die Reputation im Internet bestmöglich geschützt ist.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;"><div class="su-divider su-divider-style-default" style="margin:15px 0;border-width:1px;border-color:#dddddc"><a href="#" style="color:#000000">Anzeige</a></div></span></p>
<p><span style="font-weight: 400;"><div class="su-service"><div class="su-service-title" style="padding-left:46px;min-height:32px;line-height:32px"><i class="sui sui-line-chart" style="font-size:32px;color:#333"></i> Sie wollen negative Internetbewertungen gelöscht haben und sich in Zukunft nicht mehr darüber ärgern müssen?</div><div class="su-service-content su-u-clearfix su-u-trim" style="padding-left:46px"></div></div>Dann melden Sie sich bei Matthias Prinz und buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch!</span></p>
<p><a href="https://prinz.law/" target="_blank" rel="nofollow noopener external noreferrer" data-wpel-link="external"><b>Hier</b> <b>klicken, um zur Webseite</b></a><span style="font-weight: 400;"> von Matthias Prinz zu gelangen.</span></p>
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		<title>Dr. Michael Metzner: Rechtliche Sicherheit für Onlineshopbetreiber</title>
		<link>https://www.unternehmerjournal.de/dr-michael-metzner-portrait/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Anne Kläs]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 30 Oct 2021 13:00:16 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Interviews]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dr. Michael Metzner ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz und mit der komplexen Thematik für Unternehmen im E-Commerce-Bereich langjährig vertraut. Der Onlinemarkt entwickelt sich stetig weiter und einkaufen rund um die Uhr ist längst zur Gewohnheit geworden. So problemlos sich der Einkauf für die Nutzer auch gestaltet, so vielschichtig sind die rechtlichen Bestimmungen und Auflagen für die Onlineshopbetreiber.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-weight: 400;">Der Einkauf im Onlineshop ist meist mit nur wenigen Mausklicks erledigt und die Ware ist wenige Tage später bereits beim Empfänger angekommen. Jedoch steht hinter dieser anwenderfreundlichen Benutzung eine äußerst komplexe Thematik für die Betreiber. Hinsichtlich der rechtlichen Bestimmungen stehen sie vor echten Herausforderungen. Um Abmahnungen und anders gelagerte Schwierigkeiten zu vermeiden, müssen alle juristischen Details beachtet und richtig umgesetzt werden. <strong>Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz ist</strong></span><strong> Dr. Michael Metzner mit diesen Herausforderungen bestens vertraut, und sein Ziel ist es, dass seine Mandanten mit ihren Waren und Dienstleistungen rechtlich abgesichert sind.</strong></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Allein schon die Pflichtangaben wie Impressum und Widerrufsrecht sowie die AGB bringen ihre rechtlichen Tücken mit sich. Gerade was die Angaben im Impressum und im Widerrufsrecht betreffen, kommt es häufig zu Änderungen, so Dr. Michael Metzner. Ebenfalls ist die Sicherung der Namensrechte schon zu Beginn unternehmerischer Tätigkeit sehr wichtig. Der Schutz der Marke muss sicher sein, damit diese später nicht von Dritten streitig gemacht werden kann. Die Produktbeschreibungen und die dazugehörigen Produktfotos unterliegen urheberrechtlichen Anforderungen. Um nicht gegen Bildrechte zu verstoßen, müssen alle Fotos nachweislich lizenziert sein. Andernfalls können teure Lizenznachforderungen ins Haus flattern. Google-Bewertungen stellen wiederum einen eigene Quelle von Rechtsstreitigkeiten dar, ihre Betreuung fällt somit unter das Reputations-Management, klärt Dr. Michael Metzner auf.</span></p>
<blockquote><p><strong>&#8222;Die rechtlichen Anforderungen sind für den Onlinehandel ein großes Feld, und allein schon aus Unwissenheit kommt es schnell zu rechtlichen Problemen.&#8220;</strong></p></blockquote>
<p><span style="font-weight: 400;">Von daher ist es für jeden Unternehmer im E-Commerce-Bereich mehr als ratsam, sich von Anfang an abzusichern und das Onlinegeschäft rechtlich auf ein sicheres Fundament zu stellen. Das geht am besten mit einem erfahrenen Experten, wie Dr. Michael Metzner.</span></p>
<h3><b>Dr. Michael Metzner weiß, worauf Onlineverkäufer im Detail achten müssen</b></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Dr. Michael Metzner ist seit 2003 mit seiner eigenen Kanzlei im Bereich des E-Commerce erfolgreich am Markt vertreten. Bereits in seiner Studienzeit haben ihn die Gebiete Urheberrecht und Markenrecht besonders interessiert. Nach erfolgreich absolviertem Studium arbeitete Michael Metzner ab 2000 als Justiziar in einem Unternehmen, welches am sogenannten &#8222;Neuen Markt&#8220; gelistet war. Dabei handelte es sich um eine große börsennotierte Internetagentur, die damals unter anderem für den ersten Onlineshop von &#8222;Quelle&#8220; zuständig war. <strong>Das Unternehmen wuchs rasant und Dr. Michael Metzner konnte sich ein umfangreiches Wissen rund um Themen im Onlinehandel aufbauen.</strong> Im Rahmen seiner Tätigkeit begegnete er außerdem zahlreichen rechtlichen Problemen, die einen Kunden wie auch einen Anbieter treffen können. In diesem Bereich wollte Dr. Michael Metzner weiterhin tätig sein und entschloss sich schließlich dazu, seine eigene Kanzlei zu gründen. Zu Michael Metzner Spezialgebieten gehören nun die Bereiche E-Commerce, Onlineshops, Marken, Designs, Urheberrecht, Medien und IT.</span></p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone wp-image-7850 size-full" src="https://unternehmerjournal.de/blog/wp-content/uploads/2021/10/Dr.-Michael-Metzner4.jpg" alt="Michael Metzner" width="1200" height="675" srcset="https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2021/10/Dr.-Michael-Metzner4.jpg 1200w, https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2021/10/Dr.-Michael-Metzner4-300x169.jpg 300w, https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2021/10/Dr.-Michael-Metzner4-1024x576.jpg 1024w, https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2021/10/Dr.-Michael-Metzner4-768x432.jpg 768w, https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2021/10/Dr.-Michael-Metzner4-600x337.jpg 600w" sizes="(max-width: 1200px) 100vw, 1200px" /></p>
<h3><b>Michael Metzner über Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht</b><b><br />
</b></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Das Team der <strong>Dr. Metzner Rechtsanwälte</strong> berät Onlineverkäufer, Onlineshopbetreiber sowie alle Unternehmen im E-Commerce. Dabei bietet Dr. Michael Metzner Beratung im Wettbewerbs- über das Marken- bis hin zum Urheberrecht an, gerade diese Rechtsgebiete sind für <a href="https://unternehmerjournal.de/onlinehandel-verzeichnet-wesentlich-hoehere-umsaetze-im-weihnachtsgeschaeft/" data-wpel-link="internal">Onlinehändler</a> entscheidend. Die Bestimmungen sind durchaus vielschichtig, so ist das Wettbewerbsrecht eng mit den Verbraucherschutzvorschriften verknüpft, wie auch mit allen anderen Regeln, die am Markt zu beachten sind. Zu nennen sind beispielsweise die Verpackungsverordnung, die Textilkennzeichnung oder das Batteriegesetz.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Markenverhaltensregeln müssen eingehalten werden und neben dem Impressum, den AGB und dem Widerrufsrecht müssen auch die Gewährleistungsbestimmungen rechtlich zutreffend sein. Zum Beratungsfeld gehört darüberhinaus auch der Umgang mit Kundenforderungen. Onlinehändler sind meist kulant, doch es gibt auch Forderungen, die sie nicht mehr hinnehmen können. Im Rahmen des Reputations-Managements berät Dr. Michael Metzner seine Mandanten dazu, was im Fall von ungerechtfertigten Bewertungen zu tun ist und lässt sie gegebenenfalls löschen.</span><span style="font-weight: 400;"><br />
</span><b></b></p>
<h3><b>Dr. Michael Metzner rät:</b> <b>Nicht erst bei rechtlichen Problemen einen Anwalt aufsuchen</b><b><br />
</b></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Für einen gesicherten Erfolg ist es entscheidend, sich bereits im Vorfeld mit den rechtlichen Gegebenheiten auseinanderzusetzen. Bei vielen Onlineverkäufern stehen anfangs die technischen Lösungen, der Wareneinkauf und der Verkauf im Mittelpunkt, wobei es sich um einen häufigen Fehler handelt, die Rechtssicherheit zu vernachlässigen. Mit seiner Kanzlei hat Dr. Michael Metzner im Laufe der Jahre zahlreiche Mandanten erfolgreich beraten und vertreten. So sind Onlinehändler mit fünf bis zehn Mitarbeitern gestartet und konnten während der Zusammenarbeit mit Dr. Metzner auf 300 Mitarbeiter skalieren. </span><span style="font-weight: 400;"><br />
</span><b></b></p>
<h3><b>Ideale Ausgangssituation: fachlich kompetente Rechtsberatungen</b></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Nicht selten gab es bei seinen Mandanten in den Anfängen wettbewerbsrechtliche Schwierigkeiten und es kam zu Abmahnungen. Dagegen haben sich die Händler mithilfe der Kanzlei jedoch erfolgreich zur Wehr gesetzt. </span></p>
<blockquote><p><strong>&#8222;Gerade im Onlinehandel bilden eine kompetente rechtliche Beratung und starke Nerven eine ideale Ausgangslage.&#8220;</strong></p></blockquote>
<p><span style="font-weight: 400;">Da sich der Onlinemarkt stetig weiterentwickelt, stehen Unternehmen aufgrund der Vielzahl von sozialen Kanälen vor immer neuen rechtlichen Problemen. Bei einer Branche mit dieser Dynamik ist es kaum möglich, ohne rechtlichen Beistand auf dem neuesten Stand zu bleiben.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;"><div class="su-divider su-divider-style-default" style="margin:15px 0;border-width:1px;border-color:#dddddc"><a href="#" style="color:#000000">Anzeige</a></div></span></p>
<p><span style="font-weight: 400;"><div class="su-service"><div class="su-service-title" style="padding-left:46px;min-height:32px;line-height:32px"><i class="sui sui-line-chart" style="font-size:32px;color:#333"></i> Sie benötigen einen starken Partner zur rechtssicheren Umsetzung Ihres Online-Shops, möchten Ihre Marke schützen oder brauchen Hilfe zum Thema Abmahnung?</div><div class="su-service-content su-u-clearfix su-u-trim" style="padding-left:46px">Dann melden Sie sich jetzt bei Dr. Michael Metzner.</span></p>
<p><a href="https://www.kanzlei-metzner.de/" target="_blank" rel="noopener nofollow external noreferrer" data-wpel-link="external"><b>Hier</b> <b>klicken, um zur Webseite</b></a><span style="font-weight: 400;"> von Dr. Michael Metzner zu gelangen.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;"></div></div> </span></p>
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		<title>Wie Dr. Dominik Herzog digitale Unternehmen für alle Eventualitäten rüstet</title>
		<link>https://www.unternehmerjournal.de/dominik-herzog-von-sylvenstein-rechtsanwaelte-interview/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Anne Kläs]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 19 Sep 2021 13:00:24 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Interviews]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Dr. Dominik Herzog]]></category>
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		<category><![CDATA[SYLVENSTEIN Rechtsanwälte]]></category>
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		<category><![CDATA[Unternehmensstruktur]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>"Connecting the dots" à la Steve Jobs – so fasst Dr. Dominik Herzog das Geheimrezept seines beruflichen Erfolges zusammen. Der Gründer von SYLVENSTEIN Rechtsanwälte ist nicht nur Jurist, sondern auch TV-Rechtsexperte und YouTuber. In seiner Münchner Kanzlei berät und betreut er digitale Unternehmen in allen Angelegenheiten, die das Führen eines Unternehmens mit sich bringt - vom Arbeits-, über das Vertrags- bis hin zum Medienrecht.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-weight: 400;">Viele Unternehmen suchen sich erst eine Rechtsberatung, wenn sie juristischen Schwierigkeiten ausgeliefert sind. Anwälte müssen dann retten, was noch zu retten ist &#8211; und stellen dabei oft fest, dass die rechtlichen Grundlagen fehlen. Diese sollte eigentlich jeder Gründer bereits beim Unternehmensaufbau schaffen: Solide Vertragsbedingungen, die dafür sorgen, dass das Unternehmen korrekt bezahlt wird, dass Arbeitsverträge wirksam geschlossen und Kündigungen arbeitsrechtlich einwandfrei ausgestellt werden und dass auch der simple Internetauftritt nicht zur Falle wird. <strong>Unternehmer, die sich von Beginn an mit ihrer rechtlichen Situation auseinandersetzen, sind jedoch eine Minderheit, wie Jurist Dr. Dominik Herzog von SYLVENSTEIN Rechtsanwälte feststellt.</strong> Dominik Herzog als Experten ist bewusst, dass viele Firmenchefs verständlicherweise weder Lust noch Zeit haben, sich mit Paragrafen zu beschäftigen. </span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">&#8222;Verträge werden häufig erst dann wichtig, wenn es Probleme gibt – wie bei einem Ehevertrag, der erst dann gebraucht wird, wenn die Beziehung bereits gescheitert ist.&#8220; <strong>Dr. Dominik Herzog</strong> sieht sich und sein Team von SYLVENSTEIN Rechtsanwälte als externe Rechtsabteilung für digitale Unternehmen. Firmen werden entlastet und die Risiken, die mit dem Wachstum von Unternehmen nicht weniger werden, können minimiert werden. Ein &#8222;realitätsfremder Paragraphenreiter&#8220; will der Rechtsanwalt dabei jedoch nicht sein: Dr. Dominik Herzog von SYLVENSTEIN Rechtsanwälte weiß, dass es neben juristischer Theorie auch noch die Lebenswirklichkeit gibt. Seine Expertise ist es, seine Klienten so zu unterstützen, dass sie rechtlich gut aufgestellt sind und ihren Fokus dennoch auf das Kerngeschäft legen können.</span></p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone wp-image-7050 size-full" src="https://unternehmerjournal.de/blog/wp-content/uploads/2021/09/Dr.-Dominik-Herzog8.jpg" alt="Dominik Herzog von SYLVENSTEIN Rechtsanwälte" width="1200" height="675" srcset="https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2021/09/Dr.-Dominik-Herzog8.jpg 1200w, https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2021/09/Dr.-Dominik-Herzog8-300x169.jpg 300w, https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2021/09/Dr.-Dominik-Herzog8-1024x576.jpg 1024w, https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2021/09/Dr.-Dominik-Herzog8-768x432.jpg 768w, https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2021/09/Dr.-Dominik-Herzog8-600x337.jpg 600w" sizes="(max-width: 1200px) 100vw, 1200px" /></p>
<h2><b>Dominik Herzog von <span style="font-weight: 400;"><strong> SYLVENSTEIN Rechtsanwälte</strong></span>: Mit diesen rechtlichen Grundlagen sollte sich jeder Unternehmer auseinandersetzen </b></h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Fast jedes Unternehmen &#8211;  vom Malermeister bis hin zum Großkonzern &#8211; hat mittlerweile eine eigene Webseite. Hier bieten Firmen, egal welcher Größe, bereits die erste juristische Angriffsfläche. Neben einem Impressum darf auf eine Datenschutzerklärung heute nicht mehr verzichtet werden. Wer Abschlüsse mit Kunden realisiert, benötigt außerdem rechtssichere Vertragsinhalte und vernünftige Allgemeine Geschäftsbedingungen. Wer einen Vertrag ohne AGB abschließt, kann im Falle des Falles ausschließlich auf das BGB zurückgreifen – und das ist meist nicht zum eigenen Vorteil. </span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Die AGB hingegen leisten eine deutliche Verbesserung der rechtlichen Situation. Zum Beispiel, wenn darin Regelungen zur automatischen Verlängerung der Vertragslaufzeit festgehalten sind. Auch Haftungsbeschränkungen und die Folgen, wenn der Kunde eine Ratenzahlungsvereinbarung nicht einhält, sollten immer vertraglich geregelt sein. Bei der Erstellung einer entsprechenden Klausel durch einen Laien besteht jedoch immer das Risiko einer erfolgreichen Anfechtung – weshalb ein Berater an der Seite nicht schaden kann. &#8222;Ein gültiger Vertrag ist schnell geschlossen. Entscheidend ist jedoch, worüber&#8220;, so Dr. Dominik Herzog.</span></p>
<h3><b>Realität vs. Gesetz: Der Rechtsanwalt als Mittler zwischen zwei Welten</b></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Dr. Dominik Herzog und sein Team von SYLVENSTEIN Rechtsanwälte beraten und betreuen Unternehmen im digitalen Bereich. Seine Mandanten vertreiben ihre Produkte online und meist erfolgt auch die gesamte Dienstleistung digital. Für Dominik Herzog als Rechtsanwalt ist es nicht immer einfach, alteingesessenen Richtern verständlich zu machen, dass Vertragsabschlüsse mittlerweile auch über Zoom möglich und in der heutigen Welt ganz normal sind. Nicht selten werden diese von Richtern nämlich als unseriös abgetan. Die fehlende technische Ausstattung in den Gerichten selbst tut dabei ihr Übriges. </span></p>
<blockquote><p><strong>&#8222;Dr. Dominik Herzog sieht es als seine Mission, die traditionelle, &#8222;konservative&#8220; und die digitale Welt miteinander zu verbinden.&#8220;</strong></p></blockquote>
<p><span style="font-weight: 400;"> Die digitale Entwicklung steht noch ganz am Anfang und wird in den kommenden Jahren noch weite Kreise ziehen – obwohl sie die Corona-Pandemie bereits stark gepusht hat. Vielleicht verkündet man Gerichtsurteile ja irgendwann digital.</span></p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone wp-image-7049 size-full" src="https://unternehmerjournal.de/blog/wp-content/uploads/2021/09/Dr.-Dominik-Herzog7.jpg" alt="Dominik Herzog von SYLVENSTEIN Rechtsanwälte" width="1200" height="675" srcset="https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2021/09/Dr.-Dominik-Herzog7.jpg 1200w, https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2021/09/Dr.-Dominik-Herzog7-300x169.jpg 300w, https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2021/09/Dr.-Dominik-Herzog7-1024x576.jpg 1024w, https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2021/09/Dr.-Dominik-Herzog7-768x432.jpg 768w, https://www.unternehmerjournal.de/wp-content/uploads/2021/09/Dr.-Dominik-Herzog7-600x337.jpg 600w" sizes="(max-width: 1200px) 100vw, 1200px" /></p>
<h3><b>Dominik Herzog von SYLVENSTEIN Rechtsanwälte ist mehr als nur der &#8222;Anwalt aus dem Fernsehen&#8220;</b></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Seit mehr als zehn Jahren ist Dr. Dominik Herzog bereits als Rechtsanwalt tätig. In dieser Zeit hat er sich jedoch alles andere als auf seiner Zulassung und auf Gesetzesbüchern ausgeruht: Dominik Herzog hat bereits Jurastudenten gecoacht und mit seinem YouTube-Kanal &#8222;RCHTSNWLT&#8220; den größten Channel für diese <a href="https://unternehmerjournal.de/marketing-diese-vier-zielgruppen-sollten-sie-kennen/" data-wpel-link="internal">Zielgruppe</a> aufgebaut. In der gesamten DACH-Region hat er mit mehr als 500 Vorträgen zu den Themen Recht und Humor vor teilweise bis zu 1.000 Menschen auf der Bühne gestanden. Mit Auftritten als Rechtsexperte im Fernsehen hat er sich zudem einen Namen bei einer breiten Zielgruppe gemacht. Dreh- und Angelpunkt seiner Karriere soll aber SYLVENSTEIN Rechtsanwälte bleiben. Von seinen Erfahrungen profitieren Dr. Dominik Herzog, seine Kanzlei und Mandanten gleichermaßen. </span></p>
<p><span style="font-weight: 400;"><div class="su-divider su-divider-style-default" style="margin:15px 0;border-width:1px;border-color:#dddddc"><a href="#" style="color:#000000">Anzeige</a></div></span></p>
<p><span style="font-weight: 400;"><div class="su-service"><div class="su-service-title" style="padding-left:46px;min-height:32px;line-height:32px"><i class="sui sui-line-chart" style="font-size:32px;color:#333"></i> Sie wollen ihr Unternehmen auf das nächste Level bringen und in allen Belangen des Vertrags- und Wirtschaftsrechts kompetent beraten werden?</div><div class="su-service-content su-u-clearfix su-u-trim" style="padding-left:46px">Melden Sie sich jetzt bei Dr. Dominik Herzog von SYLVENSTEIN Rechtsanwälte zum kostenfreien Strategie-Workshop an.</span></p>
<p><a href="https://www.sylvenstein-law.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow external" data-wpel-link="external"><b>Hier</b> <b>klicken, um zur Webseite</b></a><span style="font-weight: 400;"> von Dr. Dominik Herzog zu gelangen.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;"></div></div> </span></p>
<p>The post <a href="https://www.unternehmerjournal.de/dominik-herzog-von-sylvenstein-rechtsanwaelte-interview/" data-wpel-link="internal">Wie Dr. Dominik Herzog digitale Unternehmen für alle Eventualitäten rüstet</a> appeared first on <a href="https://www.unternehmerjournal.de" data-wpel-link="internal">UnternehmerJournal.de</a>.</p>
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