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	<title>Mobiles Arbeiten Archives - UnternehmerJournal.de</title>
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	<description>News und Insights: Von Geschäftsführern für Geschäftsführer</description>
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	<title>Mobiles Arbeiten Archives - UnternehmerJournal.de</title>
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		<title>Jobs mit Option zur Arbeit im Home-Office sind seit 2020 um 597 Prozent angestiegen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Ana Jimenez]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Mar 2023 11:59:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Home-Office]]></category>
		<category><![CDATA[Mobiles Arbeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Stellenanzeigen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Anfangs war es in vielen Unternehmen nur als Übergangslösung gedacht. Doch rund drei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie steht fest: Das Home-Office ist gekommen, um zu bleiben. Für viele Jobsuchende kommen Stellen ohne die Möglichkeit, zumindest zwei oder drei Tage pro Woche im Home-Office zu arbeiten, mittlerweile gar nicht mehr infrage.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das haben auch zahlreiche Unternehmen und öffentliche Einrichtungen erkannt und weisen immer häufiger in ihren Stellenanzeigen gezielt auf die Option zum Arbeiten im Home-Office hin. Hierdurch verschaffen sie sich beim Kampf um Fachkräfte einen Vorteil gegenüber Arbeitgebern, die weiterhin auf vollständige Präsenzarbeit im Büro bestehen.</p>
<p>Daher untersucht der neue BAP Job-Navigator in diesem Monat, wie oft Arbeitgeber die Begriffe &#8222;Home-Office&#8220;, &#8222;Remote Work&#8220; oder &#8222;Mobile Work&#8220; von Februar 2020 bis Februar 2023 in Stellenausschreibungen erwähnt haben.</p>
<h2><b>Starker Anstieg der Anzeigenschaltung für Home-Office-Jobs seit Frühjahr 2020</b></h2>
<p><strong>Im Februar 2023 wurden insgesamt 1,84 Millionen Jobs auf dem gesamten deutschen Stellenmarkt ausgeschrieben. In über 155.000 Stellenanzeigen (8,5 Prozent aller Anzeigen) wurde dabei die Möglichkeit zur Arbeit im Home-Office explizit genannt.</strong> Zum Vergleich: Im Februar 2020 wurde diese Option lediglich in rund 22.000 öffentlich ausgeschriebenen Stellen erwähnt. Das entspricht einem Anstieg von 597 Prozent.</p>
<p>Insgesamt nahm die Erwähnung des mobilen Arbeitens im Anzeigentext ab April 2020 deutlich zu, als viele Unternehmen in Folge der Corona-Pandemie ihre Angestellten ins Home-Office schickten. <strong>Innerhalb von drei Monaten verdoppelte sich dadurch die Zahl der Stellenangebote mit Home-Office-Option.</strong> Bis Juli 2021 stieg die Anzahl der öffentlich ausgeschriebenen Stellenangebote, in denen Arbeitgeber diesen Benefit erwähnten, auf mehr als 115.000 Jobs an.</p>
<p>In den Folgemonaten blieb der Anteil der Jobangebote mit Verweis auf Home-Office recht konstant, wobei die Zahl der Stellenanzeigen, in denen Arbeitgeber diese Option erwähnten, bis auf eine Ausnahme seitdem immer bei deutlich über 100.000 Stellen lag. Der Anteil der Jobangebote mit Erwähnung des Arbeitens im Home-Office liegt seit Anfang 2021 entsprechend zwischen sechs und zehn Prozent.</p>
<h3><b>IKT-Branche bietet die meisten Jobs mit Home-Office-Option</b></h3>
<p>Mit Blick auf die Branchen zeigt sich, dass der IKT-Sektor im Februar 2023 mit rund 31.000 Stellen die meisten Jobangebote mit Home-Office-Option ausgeschrieben hat. <strong>Vergleicht man den Anteil dieser Stellenangebote mit allen Angeboten innerhalb der Branche, gehört auch hier der IKT-Sektor mit einem Anteil von fast 20 Prozent zu den Top3, knapp hinter der Finanz- und Versicherungsbranche sowie der Energieversorgungsbranche, die in jeweils 22 Prozent ihrer Stellenanzeigen Home-Office-Optionen anbieten.</strong></p>
<p>Die unterschiedliche Handhabung der Möglichkeit zum Arbeiten im Home-Office spiegelt sich auch in der Erwähnung in Stellenanzeigen verschiedener Berufsgruppen wider. Besonders profitieren Fachkräfte in den Bereichen Consulting und Beratung, IT, Rechts- und Steuerwesen sowie Marketing von Home-Office-Optionen. Hier lag der Anteil der entsprechenden Stellenanzeigen im Februar 2023 bei knapp 20 Prozent.</p>
<p>In bestimmten Berufen wird allerdings das mobile Arbeiten im Home-Office aufgabenbedingt auch weiterhin nur sehr selten angeboten. So findet es in Stellenanzeigen für Beschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe sowie im Gesundheitsbereich kaum Erwähnung. Weniger als zwei Prozent der Stellenanzeigen für diese Berufsgruppen verweisen auf die Möglichkeit, im <a href="https://unternehmerjournal.de/krank-im-homeoffice-ins-bett-statt-vor-den-laptop/" data-wpel-link="internal">Home-Office</a> zu arbeiten.</p>
<h3><b>Home-Office vor allem in den Stadtstaaten möglich</b></h3>
<p>Deutliche Unterschiede zeigen sich auch in den verschiedenen Bundesländern. Gerade in den Stadtstaaten mit einem großen Anteil an Jobs im Dienstleistung- oder IKT-Bereich wird mobiles Arbeiten erheblich häufiger angeboten, wohingegen in den neuen Bundesländern Jobangebote deutlich seltener Home-Office-Optionen enthalten. <strong>In Hamburg wird Home-Office dementsprechend am häufigsten in den Jobangeboten genannt (15,8 Prozent), gefolgt von Berlin (12,4 Prozent) Hessen (11,5 Prozent) und Bremen (10,5 Prozent). In Brandenburg (5,7 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (5,3 Prozent) und in Sachsen-Anhalt (5,1 Prozent) ist mobiles Arbeiten hingegen seltener möglich.</strong></p>
<h5><b>Über den BAP Job-Navigator</b></h5>
<p>Der BAP Job-Navigator wird von der Agentur für Personalmarktforschung &#8222;index Research&#8220; im Auftrag des BAP durchgeführt. Dabei werden monatlich die Stellenangebote aus 270 Printmedien, 388 Online-Jobbörsen, über 657 000 Firmenwebsites und dem Stellenportal der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet. Im Februar 2023 wurden über 1,8 Millionen Stellenangebote von fast 250.000 Unternehmen analysiert. Wenn mehrere Anzeigen für eine Stelle geschaltet wurden, wurden diese zusammengefasst und nicht mehrfach gezählt. Sie werden als nur ein Stellenangebot betrachtet.</p>
<h5><b>Über den BAP</b></h5>
<p>Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) ist die führende Interessenvertretung der Personaldienstleistungs- und Zeitarbeitsbranche in Deutschland. Im BAP sind ca. 1.800 Mitglieder organisiert. Informationen zum Verband finden Sie unter <a class="uri-ext outbound" href="http://www.personaldienstleister.de/" target="_blank" rel="nofollow noopener external noreferrer" data-wpel-link="external">www.personaldienstleister.de</a>.</p>
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		<title>Unterschied Home Office und Mobiles Arbeiten: Das sollten Sie als Arbeitgeber wissen</title>
		<link>https://www.unternehmerjournal.de/unterschied-homeoffice-und-mobiles-arbeiten-ratgeber/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Ana Jimenez]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Nov 2021 08:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsmodelle]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitswelt]]></category>
		<category><![CDATA[Home-Office]]></category>
		<category><![CDATA[Mobiles Arbeiten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Spätestens seit der Pandemie ist Homeoffice für viele Unternehmen ein wichtiges Thema und steht daher an der Tagesordnung. Rein rechtlich betrachtet handelt es sich jedoch bei der Art von Arbeit eher um mobiles Arbeiten. Doch wo liegen die Unterschiede? </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-weight: 400;">Immer mehr Menschen arbeiten von zu Hause aus, im Café, unterwegs im Zug, in der Hotellobby oder am traumhaften Karibikstrand. Die Art und Weise, wie gearbeitet wird, ändert sich. Was früher kaum vorzustellen war, ist heute nicht mehr wegzudenken: Mobiles Arbeiten. Doch </span><span style="font-weight: 400;">viele verwenden die Begriffe „Homeoffice” und „mobiles Arbeiten” als Synonyme. Dennoch gibt es wesentliche Unterschiede zwischen Homeoffice und Mobilem Arbeit, was das Arbeiten in Corona-Zeiten eigentlich ist. <strong>Der folgende Ratgeber stellt den Unterschied Homeoffice und Mobiles Arbeiten dar und erklärt, was man als Arbeitgeber dazu wissen sollte.</strong></span></p>
<h3><b>Unterschied Homeoffice und Mobiles Arbeiten: Was bedeutet Homeoffice?</b></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Homeoffice oder auch Telearbeit genannt, ist ein fester Arbeitsplatz außerhalb des Unternehmens. Somit ist das Homeoffice ein Büro in den eigenen vier Wänden, wird aber so behandelt, als würde es zu den Räumlichkeiten des Betriebes gehören. Demnach ist der Arbeitgeber für die Einrichtung des Arbeitsplatzes zuständig. Der Arbeitnehmer wiederum ist verpflichtet, sich an die festen Arbeits- und Pausenzeiten zu halten. Auch muss er seine Arbeit an dem vom Arbeitgeber festgelegten Platz ausüben.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">In der Arbeitsstättenverordnung </span><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/BJNR217910004.html" data-wpel-link="external" rel="nofollow external noopener noreferrer"><span style="font-weight: 400;">(ArbStättV)</span></a> <span style="font-weight: 400;">ist geregelt, dass der Arbeitgeber die gleichen Sicherheits- und Arbeitsschutz-Standards &#8211; sowohl im Homeoffice als auch im Büro des Betriebes &#8211; herstellen muss. Das betrifft sowohl Möbel als auch Arbeitsmittel. Wer von zu Hause arbeitet, braucht eine entsprechende arbeitsvertragliche Regelung oder Zusatzvereinbarung, in der die nötigen Rahmenbedingungen festzuhalten sind. </span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Zu berücksichtigen ist, ob es sich um reine Telearbeit handelt oder ob abwechselnd auch im Betrieb gearbeitet wird. Wenn das der Fall ist, hat der Arbeitnehmer praktisch zwei feste Büroplätze: in den eigenen vier Wänden und im Unternehmen. Für die Telearbeit beziehungsweise das Homeoffice gibt es festgelegte gesetzliche Vorgaben. Daneben gelten die gleichen Regelungen wie für Arbeitnehmer, die ausschließlich im Büro des Betriebes arbeiten. Der Arbeitgeber muss demnach eine wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Tätigkeit zu Hause festlegen.  </span></p>
<h3><b>Recht auf mobiles Arbeiten?</b></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Ein Recht auf mobiles Arbeiten gibt es nicht. Obwohl viele Mitarbeiter die neue Flexibilität schätzen, gibt es keinen Anspruch darauf. Zwar hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erst kürzlich einen Gesetzesentwurf vorgelegt, dieser wurde aber abgelehnt. Somit ist das Mobile Office gesetzlich nicht festgelegt und dementsprechend auch nicht näher geregelt. Dennoch gelten sowohl das Arbeitsschutz- als auch das Arbeitszeitgesetz. Aber es gibt keine gesetzliche Regelung für das Mobile Office. Nach den gesetzlichen Arbeitszeitregelungen darf die maximale Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten werden. Eine Ausweitung auf zehn Stunden ist zwar möglich, aber nur, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von sechs Monaten bei acht Stunden liegt. </span></p>
<h3><b>Unterschied Homeoffice und Mobiles Arbeiten: Datenschutz und -sicherheit</b></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Während des mobilen Arbeitens oder der Tätigkeit im Homeoffice muss vor allem der Datenschutz sowie die Datensicherheit berücksichtigt werden. So lässt sich eine sichere Verbindung zum Unternehmensnetzwerk herstellen und der Schutz sensibler Daten wird gewährleistet. </span></p>
<p><span style="font-weight: 400;"><strong>Keinen Unterschied zwischen Homeoffice und Mobilem Arbeiten gibt es im folgenden Punkt: Es ist aber vor allem darauf zu achten, dass ausgedruckte Dokumente nicht in öffentlichen Papierkörben landen.</strong> Das gilt ebenso für das Arbeiten in den heimischen Wänden: Vertrauliche Angelegenheiten des Unternehmens müssen durch einen gesonderten Bereich geschützt sein. Der Arbeitgeber kann nämlich nicht über den Zutritt für Dritte bestimmen. Zu vermeiden sind demnach auch Telefongespräche über betriebliche Inhalte in der Öffentlichkeit sowie ein Sichtschutz des Bildschirms, damit seitlich nicht auf das Display geschaut werden kann. <strong>In diesen Punkte gibt es keinen Unterschied zwischen Homeoffice und Mobilem Arbeiten.</strong></span></p>
<h3><b>Arbeitsstättenverordnung findet beim mobilen Arbeiten keine Anwendung </b></h3>
<p><span style="font-weight: 400;"><strong>Ein wichtiger Unterschied zwischen Homeoffice und Mobilem Arbeiten liegt darin, dass die Arbeitsstättenverordnung beim mobilen Arbeiten nicht greift</strong>. Das liegt darin begründet, dass der Arbeitgeber nicht für die Sicherheit privater Sachgegenstände haften kann. </span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Abgesehen davon gelten jedoch weitestgehend die gleichen Regelungen und es gibt kaum Unterschiede zwischen Homeoffice und Mobilem Arbeiten. Der Arbeitgeber muss eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz vornehmen. Pausen müssen eingehalten werden, ebenso die Arbeitszeiten sowie Ruhezeiten. </span></p>
<h3><b>Fazit zum Unterschied Homeoffice und Mobiles Arbeiten:</b><span style="font-weight: 400;"> </span></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Es gibt klare Unterschiede beim <a href="https://unternehmerjournal.de/studie-ist-homeoffice-entscheidend-fuer-die-wahl-des-arbeitgebers/" data-wpel-link="internal">Homeoffice</a> und Mobilen Arbeiten: Um die Pandemie einzudämmen, wurden viele Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern nach Hause geschickt. So wurde im Gäste- oder Wohnzimmer schnell ein Büro eingerichtet. Meetings und Schulungen fanden virtuell statt und Besprechungen mit Kollegen ließ sich auch mal telefonisch während eines Spaziergangs erledigen.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">„Ich bin im Homeoffice”, ist so gesehen also nicht richtig, denn hierbei handelt es sich lediglich um mobiles Arbeiten. Aber ob Homeoffice oder Mobile Office &#8211; wichtig ist, dass klare und verbindliche Regeln definiert werden. Denn wenn es eindeutige Vorschriften gibt, können beide Seiten vom Homeoffice beziehungsweise Mobile Office profitieren. </span></p>
<p>The post <a href="https://www.unternehmerjournal.de/unterschied-homeoffice-und-mobiles-arbeiten-ratgeber/" data-wpel-link="internal">Unterschied Home Office und Mobiles Arbeiten: Das sollten Sie als Arbeitgeber wissen</a> appeared first on <a href="https://www.unternehmerjournal.de" data-wpel-link="internal">UnternehmerJournal.de</a>.</p>
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