Der gesetzliche Mindestlohn hat nicht dazu geführt, dass Beschäftigte durch ihre Arbeitgeber in die Selbstständigkeit wechseln. Nach der Einführung des Mindestlohns Anfang 2015 sank die Solo-Selbstständigkeit ein Jahr später sogar um 7,4 Prozent. Das zeigt eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Mindestlohnkommission.
„Bereits vor 2015 gab es einen anhaltenden Rückgang der Solo-Selbstständigkeit in Deutschland. Ob der Mindestlohn diesen Trend stoppt, wurde viel diskutiert. Das Gegenteil ist der Fall: Der Mindestlohn scheint den Rückgang der Solo-Selbstständigkeit eher zu verstärken“, so Martin Murmann, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich „Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik“. Laut der Studie gab es schon vor 2015 einen Rückgang der Solo-Selbstständigkeit in Deutschland. Der Grund dafür war die florierende deutsche Wirtschaft zu dieser Zeit. Dadurch sank in dieser Zeit die Anzahl derjenigen, die sich aufgrund mangelnder Alternativen auf dem Arbeitsmarkt selbstständig machten. Die Studie zeigt, dass dieser Trend durch die Effekte des Mindestlohns weiter verstärkt wurde.
Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2015 erstmals eingeführt. Der Mindestlohn lag zu dieser Zeit bei 8,50 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Juli 2021 soll der Mindestlohn nun auf 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro steigen.

Gurpinder Sekhon ist Bachelor of Arts in Global Trade Management und als Junior-Redakteurin zuständig für hochwertigen Content im UnternehmerJournal.
