In Kürze soll es Änderungen an den Regelungen für die Kapitalbeteiligung von Startup-Mitarbeitern in Deutschland geben. Jörg Kukies, Staatssekretär im Finanzministerium begründete diesen Schritt bei einer Konferenz der Initiative Not Optional damit, dass dadurch mehr Investoren angelockt werden sollen. Das berichtete der CNBC. Die Koalition habe sich darauf geeinigt, die neuen Regelungen innerhalb der aktuellen Legislaturperiode umzusetzen, so Jörg Kukies.
Bisher gab es eine Doppelbesteuerung der Anteile
Wieso ist das eine wichtige Änderung für Startups? Für Unternehmen ist es nach der Gründung schwierig, Mitarbeitern direkt ein hohes Gehalt zu zahlen. Daher kommt es oft dazu, dass Mitarbeiter von Startups anstelle eines Gehaltes oder für die Erweiterung des Gehaltes Kapitalbeteiligungen erhalten. Kommt es dazu, dass das Unternehmen an die Börse geht, können die Aktienoptionen eingelöst werden.
Bisher gab es die Schwierigkeit, dass Mitarbeiter von Startups bei diesem Vorgehen die Last einer Doppelbesteuerung tragen mussten. Einerseits mussten sie für die Umwandlung der Optionen in Aktien Steuern zahlen und dann erneut, wenn die Aktien verkauft werden sollten. Mit den neuen Regelungen sollen die Steuern auf die Umwandlung entfallen. Außerdem soll der Verkauf der Aktien nicht mehr mit der Einkommenssteuer, sondern wie bei Aktiengeschäften besteuert werden.

Gurpinder Sekhon ist Bachelor of Arts in Global Trade Management und als Junior-Redakteurin zuständig für hochwertigen Content im UnternehmerJournal.
