Jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet während der Corona-Pandemie im Homeoffice, so die IT-Branche. Diese Möglichkeit möchte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Arbeitnehmern auch nach der Krise bieten und fordert einen Rechtsanspruch auf Homeoffice. Dadurch sollen Unternehmen ihre Mitarbeiter mindestens 24 Tage pro Jahr von zu Hause aus arbeiten lassen.
Der Rechtsanspruch soll in allen Unternehmen bestehen, in denen keine zwingenden betrieblichen Gründe vorliegen, um das ablehnen zu können. Unternehmen können die Regelung außerdem umgehen, indem sie begründen, warum sich die Tätigkeit grundsätzlich nicht dafür eignet. „Ein Bäcker kann die Brötchen in der Regel nicht von zuhause aus backen. Aber wir haben sehr viele Berufe, in denen es möglich ist, von zu Hause zeitweise zu arbeiten“, erklärte Heil.
Zur Einführung und Ausgestaltung mobiler Arbeit soll es ein Mitbestimmungsrecht für Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte geben. „Passgenaue“ weitere betriebliche Regelungen für das Homeoffice wären danach zwischen den Tarifparteien aushandelbar. Heil sagt, es gehe darum, einen Ordnungsrahmen zu schaffen, „der nicht auf Zwang setzt. Aber der gleichzeitig mithilft, die Entgrenzung von Arbeit ins Privatleben zu verhindern.“
Die Meinungen zum “Mobile-Arbeit-Gesetz” gehen stark auseinander
Stürzt die Regierung deutsche Unternehmen damit tiefer in die Krise oder sollte Homeoffice sogar umfangreicher in Unternehmen integriert werden? „Die Krise hat gezeigt, dass die meisten Arbeitgeber, die es können, ohnehin gerne Homeoffice anbieten“, sagte Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann der „Rheinischen Post“. „Aber wir dürfen diejenigen, die es nicht oder nur schwer können, nicht mit zusätzlichen Rechtsansprüchen und Bürokratie belasten. Viele Mittelständler kämpfen derzeit ums Überleben, und neue Auflagen sind das Letzte, was sie gebrauchen können“, sagte der Chef der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung MIT.
Dem entgegen steht beispielsweise die Aussage von Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), der den Rechtsanspruch auf 24 Tage für „zu wenig“ hält. „Ein solcher Minimalanspruch ist eine Konzession an die Arbeitgeber, die bei dem Thema immer noch blockieren“, so Hoffmann.

Gurpinder Sekhon ist Bachelor of Arts in Global Trade Management und als Junior-Redakteurin zuständig für hochwertigen Content im UnternehmerJournal.
