Connect with us

Wonach möchtest du suchen?

News

Jeder Vierte kann sich dauerhaftes Arbeiten im Homeoffice vorstellen

Seit dem Beginn der Corona-Pandemie ist das Homeoffice für viele in Deutschland fester Teil des Berufsalltags geworden. Im Rahmen des neu verabschiedeten Infektionsschutzgesetzes ist es jetzt sogar Pflicht. Auf dem Weg in eine neue Arbeitswelt wurde die Pandemie geradezu zum Beschleuniger des mobilen Arbeitens. Doch wie wird es mit dem Homeoffice nach Corona weitergehen?

Ein Blick in die Zukunft wagte der digitale Versicherungsmanager CLARK in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut YouGov. Die bevölkerungsrepräsentative Studie zeigt: Jede:r Vierte, der:die seit Corona im Homeoffice arbeitet, kann sich vorstellen auch dauerhaft zu 100 Prozent von zuhause aus zu arbeiten.

Deutsche zeigen hohe Bereitschaft für mobiles Arbeiten

Die Bereitschaft in Zukunft weiter von zuhause aus zu arbeiten, ist hierzulande hoch: Fast 60 Prozent der Befragten, die aktuell im Homeoffice sind, könnten sich diese Arbeitsform auch nach Corona weiterhin vorstellen. Zum Vergleich: Vor Corona haben gerade einmal 7 Prozent der Beschäftigten im Homeoffice gearbeitet.

Sogar jede:r Vierte (24 Prozent) würde wenn möglich dauerhaft zu 100 Prozent von zuhause arbeiten. In der Altersgruppe der 40 bis 49-Jährigen ist es schon jede:r Dritte (35 Prozent). Bei weiteren 35 Prozent der Teilnehmer:innen stand zum Zeitpunkt der Befragung bereits fest, dass das arbeitgebende Unternehmen nach der Pandemie Homeoffice als Option weiterhin anbietet wird. 18 Prozent sagen hingegen, dass sie wieder zu 100 Prozent ins Büro zurückkehren wollen, sobald Corona es ermöglicht.

Neue Risiken durch das Arbeiten von zuhause?

Mehr Flexibilität, geringeres Infektionsrisiko und deutliche Zeitersparnisse – die Vorteile des Homeoffice liegen auf der Hand. Aber entstehen durch das Arbeiten von zuhause nicht auch neue Risiken für Beschäftigte? Statistiken weisen darauf hin, dass die meisten Unfälle im eigenen Zuhause passieren. Und während die Abgrenzung zwischen Arbeits- und Freizeitunfall im Büro leicht fällt, erweist sie sich zuhause als deutlich schwieriger. Ob ein Sturz auf dem Weg zur Kaffeemaschine oder beim Gang zum Briefkasten – die Frage, wer bei einem Unfall im Homeoffice haftet, ist nicht immer eindeutig zu beantworten.

„Die gesetzliche Unfallversicherung greift im privaten Umfeld nur dann, wenn ein Unfall sich im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit ereignet“, erklärt CLARK-COO Dr. Marco Adelt. Stürzt die Person beim Telefonieren mit Kolleg:innen im Arbeitszimmer oder verletzt sich beim Aufbau des Arbeitsplatzes, kommt die gesetzliche Unfallversicherung für den entstandenen Schaden auf. Unfälle in privaten Räumen, wie auf dem Weg in die Küche oder ins Bad sind allerdings nicht versichert. Der Grund: Arbeitgeber:innen können nicht für die Risiken in den eigenen vier Wänden ihrer Mitarbeiter:innen verantwortlich gemacht werden.

www.presseportal.de

Geschrieben von

Nina Rath ist Bachelor of Science in Marketing und als Journalistin zuständig für tagesaktuelle News aus der Marketing- und Internet-Welt.

Klicke, um zu kommentieren

Ein Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Weitere Beiträge:

Interviews

Anzeige: Dario Gabriel ist der Geschäftsführer der Dario Gabriel GmbH, der Unternehmensberatung für Positionierung, Strategie und Sales. Das Ziel seiner Kunden: Marktführung. Ein Gespräch...

Interviews

Anzeige: Was haben ein Pro-Gamer und ein Dating-Experte gemeinsam? Sie kennen die Regeln des Spiels. Und sie verstehen, wie das Prinzip funktioniert – heute...

Interviews

Anzeige: Überall im Internet sieht man Werbung von Loft Film, auf Google sind extrem viele gute Bewertungen zu finden und die Loft Film Webseite...

Interviews

Anzeige: Nicklas Spelmeyer ist der Experte, wenn es darum geht, mit Amazon FBA ein erfolgreiches Unternehmen im Onlinehandel aufzubauen. Dabei hat er immer das...


Copyright © 2020 - Unternehmerjournal.de ist eine Marke des DCF Deutscher Coaching Fachverlag.

Impressum | Datenschutz